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Datum: 22.04.2020

Corona-Ticker der Stadt Plauen, Stand 22.04.: Elternbeitragsbefreiung ab 18. März 2020

Durch die Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 17. April 2020 ist festgelegt, dass die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen bis einschließlich 3. Mai 2020 geschlossen bleiben.
Lediglich für Kinder, deren Eltern bzw. Personensorgeberechtigte in Sektoren der Kritischen Infrastruktur tätig sind, wird ein Notbetreuungsangebot während der üblichen Öffnungszeiten gesichert.

Für die Zeit der Schließung der Kindertageseinrichtungen und Horte sowie der Kindertagespflegestellen werden keine Elternbeiträge erhoben. Die Notbetreuung erfolgt ebenfalls beitragsfrei.

Die Stadt Plauen hat daher die Elternbeiträge für den Monat April 2020 ausgesetzt bzw. den Eltern zurücküberwiesen. Dies erfolgte auch in Abstimmung mit den Kindertagespflegestellen und den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet.
Die Rückzahlung bzw. Verrechnung der Elternbeiträge für den Zeitraum 18. bis 31. März 2020 kann leider erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. In diesem Zusammenhang wird auch von Bedeutung sein, welche Bestimmungen die Landesregierung für die Zeit nach dem 3. Mai 2020 verfügt.

Zur weiteren Verfahrensweise wird die Stadt Plauen zeitnah informieren.