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Datum: 24.03.2020

Corona-Ticker der Stadt Plauen, Stand 24.03., 10.43 Uhr: Erstattung von Kitagebühren

1. Für den Zeitraum der Schließung von Kindertageseinrichtungen, Orten der Kindertagespflege und Horten werden keine Elternbeiträge erhoben.
2. Bis zu einer gesetzlichen Regelung werden die Städte und Gemeinden in die Vorfinanzierung gehen. Die Kosten in Sachsen belaufen sich auf rund 28,3 Millionen Euro.
3. Der Freistaat wird die kommunalen Belastungen durch eine zentrale Finanzierungsregelung kompensieren.
4. Landkreise, Städte und Gemeinden sowie die Staatsregierung sind sich darin einig, die Gespräche fortzuführen, um die enormen Herausforderungen gemeinsam und solidarisch zu meistern.
Die Stadt Plauen wird in Abstimmung mit den freien Trägern für den gesamten Monat April 2020 keine Elternbeiträge erheben. Dies auch unabhängig davon, dass die Schließung von Kindertageseinrichtungen von der Sächsischen Staatsregierung vorerst bis zum 17. April 2020 verfügt wurde.

Die Elternbeitragsbefreiung wird allen Eltern gewährt. Dies bedeutet, dass eine Beitragsbefreiung auch für die Eltern erfolgt, die eine Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen.

Die entsprechenden Änderungsbescheide für die Eltern, deren Kinder in kommunalen Einrichtungen betreut werden, sind bereits mit der Post unterwegs.

Die Stadt Plauen wird die Zahlung von Elternbeiträgen grundsätzlich für die insgesamt von der Staatsregierung verfügte Schließzeit aussetzen.
Dies bedeutet selbstverständlich, dass auch der Zeitraum vom 18. bis 31. März 2020 berücksichtigt und nach der Aufhebung der Kita-Schließung entsprechend verrechnet wird.

»Viele Familien in Plauen müssen auf Grund der COVID-19 Krise durch Kurzarbeit oder sonstige Einkommensausfälle mit enormen finanziellen Einbußen auskommen. Auch wenn der Wegfall der Elternbeiträge nur eine kleine Entlastung darstellt, so hilft sie doch, Eltern in dieser schwierigen Zeit finanziell sofort zu entlasten«, betont der für diese Regelung zuständige Fachbereichsleiter Lutz Schäfer.