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Datum: 24.03.2020

Corona-Ticker der Stadt Plauen, Stand 24.03., 10.50 Uhr: Anspruch auf Notbetreuung erweitert

Seit 18. März sind Schulen und Kitas geschlossen. Für Kinder und Grundschüler, deren Eltern in systemrelevanten Berufen beschäftigt sind, wird eine Notbetreuung angeboten. Die Bestimmungen dazu wurden jetzt für Sachsen erweitert. Die wesentlichen Änderungen:

1. Mehr systemrelevante Berufe: Dazu gehören nun u. a. auch Banken sowie Sparkassen, Landwirtschaft, Bergsicherung und Grubenwehren, sicherheitsrelevante IT-Infrastruktur, Binnenschifffahrt, Krankenkassen, Rentenversicherung, Sanitätshäuser, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten, Psychosoziale Notfallversorgung, stationäre und ambulante Hilfen der Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe.

2. Ein Anspruch auf die Notfallbetreuung liegt bei Gesundheits- und Pflegeberufen sowie der Polizei nun auch vor, wenn nur ein Elternteil (Sorgeberechtigter) in einem der genannten systemrelevanten Berufen tätig ist.

3. Bei Kindeswohlgefährdung ist eine Absprache mit dem örtlichen Jugendamt notwendig, um mit dessen Zustimmung die Notbetreuung abzusichern.

Die entsprechende Allgemeinverfügung ist am Dienstag (24. März), 0 Uhr, in Kraft getreten.

»Sicherlich war die in der letzten Woche durch die Stadt Plauen angestrebte Einzelfallentscheidung hinsichtlich der erweiterten Notfallbetreuung für Kinder auch ein Signal für die nunmehr getroffene Lösung. Ich freue mich, dass unser Freistaat diese Regelungslücke mit viel Sach- und Fachverstand geschlossen hat. So wird unser Gesundheitssystem in dieser Krisensituation stabilisiert!«, so Bürgermeister Steffen Zenner.