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Datum: 22.04.2020

Ergebnis der Gefahrenanalyse zum Knoten B 92 Oelsnitzer Landstraße/Kulmgasse/Oberlosaer Weg

Verkehrsorganisation auf der B 92, Kulmgasse/Oberlosaer Weg: Laut Paragraph 3 der Straßenverkehrsordnung liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften für PKW sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen bei 100 Stundenkilometern.
Die Verkehrsbehörde der Stadt Plauen darf ein hiervon abweichendes Tempolimit u. a. dann anordnen, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht.

Die Verkehrsbehörde hat in Zusammenarbeit mit dem Straßenbaulastträger (Landesamt für Straßenbau und Verkehr) und der Polizei eine Gefahrenanalyse zum Knoten B 92 Oelsnitzer Landstraße/Kulmgasse/Oberlosaer Weg durchgeführt. Der Straßenbaulastträger vertrat die Meinung, dass, sofern keine Gefahrenlage besteht und das Unfallgeschehen unauffällig ist, keine Veranlassung besteht, die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 auf 70 km/h zu reduzieren.

Die B 92/E 49 Oelsnitzer Landstraße ist eine verkehrswichtige Tangente, die unter anderem den Verkehr von der A9 zur A72 führt. Verkehrszählungen in der Woche vom 25 Februar bis zum 3. März haben eine Gesamtverkehrsmenge von 58.279 Fahrzeugen ergeben. 85 Prozent der Fahrzeugführer fuhren eine Geschwindigkeit von 86,5 km/h bei erlaubten 100 km/h. In den Jahren von 2009 bis heute haben sich an dem Knoten fünf Unfälle ereignet, wobei zwei Personen getötet, eine Person schwerverletzt und zwei Personen leicht verletzt wurden. Jeder Unfall, der sich auf dieser Straße ereignet hat, ist tragisch. Allerdings ist die Summe dieser Unfälle im Verhältnis zur Anzahl der Jahre und der Anzahl der Fahrzeuge sehr gering und kann eine besondere Gefahrenlage bzw. ein auffälliges Verkehrsgeschehen nicht nachweisen.

Dies zu Grunde gelegt hat die Arbeitsgruppe Verkehrsorganisation in ihrer Beratung am 12. März 2020 beschlossen, von der Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h abzusehen.

Nach Inbetriebnahme der neuen Gewerbegebietszufahrt zur B92 wird die Verkehrsbehörde die örtlichen Verhältnisse am Knoten Kulmgasse/Oberlosaer Weg neu bewerten.

Darüber hat der Vogtlandkreis in Verantwortung von Dezernent Lars Beck unter Mitfinanzierung der Stadt Plauen eine Machbarkeitsuntersuchung mit der Zielstellung in Auftrag geben, den bestehenden Knotenpunkt (Kulmgasse/Oberlosaer Weg) zukünftig zu verbessern, entweder mittels einer Netzverknüpfung an einen bereits bestehenden Knotenpunkt südlich auf der B92 oder planfrei (z. B. mit einer Brücke). Das Ergebnis der der Untersuchung wird voraussichtlich Ende des Jahres 2020 vorliegen.