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Datum: 16.01.2024

Grundsteuer 2024: Bescheide nur bei Änderungen

Die Stadt Plauen setzt die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in gleicher Höhe und mit den gleichen Fälligkeitsterminen wie im Vorjahr fest. Die öffentliche Be-kanntmachung dazu erfolgte am 11. Januar in den Amtlichen Veröffentlichungen der Stadt Plauen unter www.plauen.de/amtliche (Dokument 13.22.10/1-11-12).
Das bedeutet, dass zu Beginn des Jahres alle diejenigen Abgabenpflichtigen kei-nen gesonderten Grundsteuerbescheid erhalten, die für das Jahr 2024 ausschließ-lich Grundsteuer in gleicher Höhe wie im vergangenen Jahr zu entrichten haben. Diese Verfahrensweise ist gesetzlich zulässig. Sind neben den Grundsteuern je-doch auch Straßenreinigungsgebühren festgesetzt oder haben sich die Steuer-schuldverhältnisse geändert, erging beziehungsweise ergeht für 2024 ein Jahres-bescheid an die betroffenen Abgabenpflichtigen.
Abgabenpflichtige mit Einzugsermächtigung müssen nichts tun. Die Beträge wer-den automatisch zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen abgebucht. Sollte sich je-doch die mitgeteilte Bankverbindung oder das Kassenzeichen geändert haben, ist diese Änderung der Stadtkasse noch vor Fälligkeit mitzuteilen (per E-Mail an stadt-kasse@plauen.de). Sofern keine Einzugsermächtigung vorliegt, ist die Grundsteuer zum jeweiligen Fälligkeitstermin vom Abgabenpflichtigen zu überweisen.