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Datum: 03.01.2020

Hundehaufen überall - jetzt verstärkt Kontrollen

»Tretminen« - Hundehaufen - entlang gern genutzter Wege, Straßen, Wiesen, aber auch auf Spielplätzen vergällen den Bürgern die uneingeschränkte Freude am Spaziergang.
Im Fachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten mehren sich aktuell die Beschwerden: »Uns liegt eine Vielzahl vor. Diese beziehen sich auf nahezu das gesamte Stadtgebiet. Hinzu erreichen uns immer wieder Hinweise auf Verstöße gegen die Leinenpflicht«, informiert Fachgebietsleiter Martin Gabriel.

Aus diesem Grund wird der gemeindliche Vollzugsdienst ab nächster Woche (6. Januar) das Stadtgebiet schwerpunktmäßig auf die Einhaltung der Regelungen der Polizeiverordnung
kontrollieren:
§ 6 Abs. 1 Den Haltern und Führern von Tieren ist es untersagt, öffentliche Straßen, Anlagen und Einrichtungen i.S.v.§ 2 durch ihre Tiere verunreinigen zu lassen.

§ 6 Abs. 2 [...]Tierkot ist vom Führer des Tieres unverzüglich zu beseitigen. Hierfür sind vom Tierhalter bzw. Führer des Tieres geeignete Hilfsmittel für Aufnahme und Transport mitzuführen und auf Verlangen den Kontrollkräften der Ortspolizeibehörde vorzuweisen. Hierzu kann der Betroffene von den Kontrollkräften angehalten werden.

§ 5 Abs. 2 Auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen muss der Hundeführer den Hund an der Leine führen. In größeren Menschenansammlungen müssen Hunde einen Maulkorb tragen.


»Wer sich nicht an die Polizeiverordnung hält, dem droht eine Geldbuße von 5 bis 1000 Euro. Das Missachten der Regeln kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden«, so Martin Gabriel.

Sollten vor Ort festgestellte Personen auch nach Aufforderung ihrer Pflicht zur Beseitigung des Tierkotes nicht nachkommen, können die Kosten, die der Stadt Plauen hierfür entstehen,
durch Leistungsbescheid festgesetzt werden.

Unter www.plauen.de/satzungen ist die Polizeiverordnung zu finden.