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Datum: 13.04.2021

OBERBÜRGERMEISTERWAHLEN Plauen: Gemeindewahlausschuss zur Oberbürgermeisterwahl am 13. Juni hat getagt - Sieben Wahlvorschläge wurden zugelassen

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am heutigen 13. April 2021 sieben Wahlvorschläge für die Oberbürgermeisterwahl in Plauen am 13. Juni zugelassen und deren Reihenfolge festgestellt.
Demnach werden die Wähler auf ihren Stimmzetteln folgende sieben Kandidaten finden:

Steffen Zenner (CDU),
Thomas Matthias Haubenreißer (FDP),
Lars Buchmann (Einzelbewerber),
Ingo Eckardt (Einzelbewerber),
Andreas Steffen Ernstberger (Einzelbewerber),
Thomas Kaden (Freie Sachsen) und
Silvia Regina Queck-Hänel (Einzelbewerberin).
Lediglich der Wahlvorschlag von Michael Marscheider musste zurückgewiesen werden, da er die notwendige Anzahl an Unterstützungsunterschriften (160) nicht erreichte
Sollte keiner der Bewerber zur Wahl am 13. Juni die absolute Mehrheit, also über 50 Prozent der Stimmen, erhalten, ist der Termin des dann erforderlichen zweiten Wahlganges am Sonntag, dem 4. Juli 2021.

Der Gemeindewahlausschuss
Der Gemeindewahlausschuss wurde in der Sitzung des Stadtrates am 15. Dezember 2020 gewählt. Er besteht aus dem Vorsitzenden und fünf Beisitzern.
Vorsitzender: Lars Krämer, stellvertretender Fachgebietsleiter Stadtkasse/Vollstreckung (Vorschlag Verwaltung);
Stellvertreterin: Nadja Friedländer-Schmidt, Sachbearbeiterin Bürgerkontakte (Vorschlag Verwaltung),
Beisitzer und deren Stellvertreter (in Klammern) sowie die vorschlagende Fraktion:
Dietlinde Elisabeth Bufe (Gabriele Barbara Lorenz) - CDU-Fraktion;
Eric Axel Holtschke (Diana Zierold) - SPD/Grüne/Initiative-Fraktion;
Karl-Heinz Kurt Stephan Schulze (Thomas Fritz Hoyer) - AfD-Fraktion;
Ilka Reißner (Maik Schwarz) - Fraktion Die Linke;
Eckart Oskar Fritz George (Birgit Heike Pietschmann) - FDP-Fraktion.
Zu Beginn der heutigen Sitzung des Gemeindewahlausschusses verpflichtete der Vorsitzende die Beisitzer, deren Stellvertreter und den Schriftführer zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit
Dem Wahlausschuss obliegt die Leitung der Wahl, insbesondere die Zulassung oder Zurückweisung der Wahlvorschläge, die Feststellung der Reihenfolge der zugelassenen Wahlvorschläge und die Feststellung des Wahlergebnisses bzw. dass ein zweiter Wahlgang stattfindet.

Hintergrund:
Wählbarkeit
Wählbar zum Oberbürgermeister ist, wer
- Deutscher oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der EU ist,
- zwischen 18 und 65 Jahre alt ist und
- die Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt.
Unterstützungsunterschriften
Grundsätzlich muss jeder Wahlwahlvorschlag mit 160 Unterstützungsunterschriften unterstützt werden.
Keine Unterstützungsunterschriften benötigt u.a. der Amtsinhaber, so er wieder antritt, oder eine Partei, die im sächsischen Landtag oder im Gemeinderat vertreten ist.
Die Reihenfolge der Wahlvorschläge
Die Reihenfolge der Wahlvorschläge ist in Paragraf 19 Absatz 7 der Kommunalwahlordnung geregelt.
Dies besagt, dass der Amtsinhaber an erster Stelle steht,
danach die Wahlvorschläge entsprechend der Ergebnisse bei der letzten Gemeinderatswahl, die übrigen Wahlvorschläge schließen sich in alphabetischer Reihenfolge ihrer Bezeichnung an. So ergibt sich die genannte Reihenfolge der Kandidaten für die OB-Wahl am 13. Juni.