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Datum: 25.06.2021

Plauener am 4. Juli für neues Stadtoberhaupt nochmals an die Wahlurnen

Am Sonntag, 4. Juli 2021 sind die schätzungsweise 52.000 Wahlberechtigten der Stadt Plauen aufgerufen, zum zweiten Mal innerhalb von drei Wochen an die Wahlurne zu treten und das
123. Stadtoberhaupt oder gar die erste Oberbürgermeisterin in der Geschichte der Stadt Plauen, der fünftgrößten Stadt in Sachsen, zu wählen. Im ersten Wahlgang am 13. Juni 2021 hatte keiner der angetretenen Kandidaten die notwendige Stimmenzahl - mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen - erhalten. Im zweiten Wahlgang reicht nunmehr die einfache Stimmenmehrheit, das heißt, wer die meisten stimmen auf sich vereinen kann, wird ab 1. September die Nachfolge von Oberbürgermeister Ralf Oberdorfer antreten.
Zwei der ursprünglichen Kandidaten treten im zweiten Wahlgang nicht mehr an: Ingo Eckardt und Thomas Haubenreißer, FDP.
Somit stehen noch fünf Kandidaten auf den Stimmzetteln:
Steffen Zenner, CDU
Lars Buchmann,
Andreas Ernstberger,
Thomas Kaden, Freie Sachsen
Silvia Queck-Hänel.
Ca. 550 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sichern die Durchführung der Oberbürgermeisterwahl ab. Es gibt wiederum 58 Wahlvorstände, 46 davon in den allgemeinen Wahlbezirken (Wahllokale) und 12 für die Ermittlung des Briefwahlergebnisses.
Wie am 13. Juni gut prognostiziert, rechnet Wahlleiterin Nadja Friedländer-Schmidt damit, gegen 20 Uhr ein vorläufiges Endergebnis vermelden zu können.

Jeder Wahlberechtigte hat bei der Oberbürgermeisterwahl eine Stimme, die er einem der fünf Kandidaten geben kann. Wer mehr Stimmen vergibt oder den Stimmzettel beschriftet, macht diesen damit ungültig. Ein Musterstimmzettel ist unter www.plauen.de/wahlen zu finden.

Am Wahlsonntag sind die Wahllokale von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. In welchem Wahlraum man wählen darf, ist der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen. Weiterführende Informationen zu den Wahlräumen können über die Internetseite der Stadt Plauen und den QR-Code auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief abgerufen werden. Alle Wahlräume mit Adresse und Foto sind auch im Internetstadtplan unter www.plauen.de/stadtplan zu finden.
Mitzubringen zur Stimmabgabe im Wahllokal sind die Wahlbenachrichtigung, ein Ausweisdokument sowie nach Möglichkeit ein eigener Stift.

Die Wahlergebnisse werden wie schon am 13. Juni auch am 4. Juli ab 18 Uhr in der Festhalle öffentlich präsentiert. Pandemiebedingt ist die maximale Anzahl der Besucher begrenzt. Gezeigt werden die Resultate einzelner Wahlbezirke, aktuelle Zwischenstände und schließlich das vorläufige Endergebnis. Diese Informationen sind am Wahlsonntag ab ca. 18 Uhr auch unter www.plauen.de/wahlen zu finden.
Aufgrund der Corona-Pandemie sind Besucher der Wahlpräsentation angehalten, die geltenden Hygieneregeln zu beachten. Insbesondere sollte der Mindestabstand zu anderen Personen eingehalten werden. In der gesamten Festhalle ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zutragen.

Der Gemeindewahlausschuss tritt dann am Dienstag, dem 6. Juli 2021 um 18 Uhr im kleinen Saal der Festhalle zur Ermittlung und Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Oberbürgermeisterwahl zusammen. Zur Sitzung hat jedermann Zutritt, sofern die räumlichen Gegebenheiten und die geltenden Corona-Schutzmaßnahmen dies zulassen.

Briefwahl
Alle Wähler, die im ersten Wahlgang von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch gemacht haben, erhalten von Amts wegen die Briefwahlunterlagen für den zweiten Wahlgang zugesandt.

Wer noch Briefwahlunterlagen beantragen möchte, kann dies bis 2. Juli, 16 Uhr tun. Für elektronische oder schriftliche Wahlscheinanträge, die jedoch erst am 2. Juli im Briefwahlbüro eingehen, kann keine Garantie für eine pünktliche Zustellung gegeben werden.
Der Wahlschein kann am einfachsten online unter www.plauen.de/wahlen, per E-Mail bzw. über den auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief aufgedruckten QR-Code beantragt werden. Selbstverständlich ist auch die Nutzung des Formulars auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungen möglich, die noch von der 1. Wahl zuhause liegen.
Der Wahlbrief einschließlich Stimmzettel muss dann bis 4. Juli, 18 Uhr bei der Wahlleitung angekommen sein.

Sowohl die Beantragung der Briefwahlunterlagen als auch die Wahl selbst sind ebenfalls persönlich im Bürgerbüro im Rathaus, Zimmer 13, Unterer Graben 1, möglich.
Öffnungszeiten Bürgerbüro für Briefwahl:
Montag 9.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 9.00 - 18.00 Uhr
samstags 9.00 - 12.00 Uhr (26.6.)
Freitag 9.00 - 13.00 Uhr, (2. Juli 9 - 16 Uhr).
Erreichbarkeit des Briefwahl-/Bürgerbüros Briefwahl-/Bürgerbüro im Rathaus Unterer Graben 1 Zimmer 13, telefonisch 0 37 41 / 2 91 22 22

Wahlleiterin Nadja Friedländer-Schmidt weist daraufhin, dass »...die Briefwahlunterlagen bis spätestens 4. Juli 2021 um 18 Uhr wieder in der Stadtverwaltung eingegangen sein müssen. Dafür kann der Briefkasten der Stadtverwaltung am Eingang der Tourist-Information genutzt werden. Am Wahlsonntag können die Unterlagen auch direkt bei der Wahlleitung in der Festhalle eingereicht werden. Briefwähler sollten unbedingt auch die Postlaufzeiten beachten und die Briefwahlunterlagen rechtzeitig an die Stadt Plauen zurücksenden.«

Am Wahlsonntag - Barrierefreiheit / plötzliche Erkrankung
Bei Wahlen in Deutschland haben Wählerinnen und Wähler mit Behinderung die Möglichkeit, selbstbestimmt von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Sollte der auf der Wahlbenachrichtigung benannte Wahlraum nicht barrierefrei sein, können mit den rechtzeitig zu beantragenden Wahlscheinen die Stimmen in einem Wahllokal mit barrierefreiem Zugang abgegeben werden.
Insgesamt stehen in der Stadt Plauen 19 barrierefreie Wahlräume zur Verfügung. Eine Übersicht ist auf der Internetseite der Stadt Plauen unter www.plauen.de/wahlen zu finden.

Wahlberechtigte, die am Wahlsonntag im Wahllokal von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen wollen, aber nicht schreiben oder lesen können oder durch körperliche Gebrechen gehindert sind, ihre Stimmen allein abzugeben, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Sie müssen dies aber dem Wahlvorstand mitteilen. Eine Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes sein. Die Hilfeleistung der Hilfsperson hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken und sie darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlkabine aufsuchen, soweit dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl eines anderen erlangt hat.
Wer aufgrund einer plötzlichen Erkrankung nicht in der Lage ist, den Wahlraum aufzusuchen, kann bis 15 Uhr am Wahltag einen Wahlscheinantrag stellen und per Briefwahl abstimmen.

OB-Wahl unter den Bedingungen der Corona-Pandemie:
Aufgrund der Corona-Pandemie-Situation wird auch beim zweiten Wahlgang jeder Wähler um die Beachtung und Einhaltung des Hygieneschutzkonzeptes in den Wahlräumen gebeten:
- Beim Betreten der Gebäude, in denen gewählt wird, und im Wahlraum selbst ist eine Mund-Nasenbedeckung tragen.
- Im Wahlraum und in eventuell entstehenden Warteschlangen vor dem Wahlraum ist auf die Einhaltung der Abstandsregel (1,5 m Abstand zwischen zwei Personen, die nicht dem gleichen Haushalt angehören) zu achten.
- Vor Ort gibt es die Möglichkeit, sich die Hände zu desinfizieren.
- Es wird empfohlen, möglichst einen eigenen Stift mitzubringen (keine Filzstifte, Edding o.ä. benutzen).

Nach Schließung der Wahllokale (18 Uhr) beginnen die Wahlvorstände mit der Ergebnisermittlung. Die Auszählung der Stimmen ist öffentlich.
Die zwölf Briefwahlvorstände treten zur öffentlichen Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag zur Zulassungsprüfung um 15 Uhr und zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses ab 18 Uhr in der Friedensschule, Weststraße 64, 08523 Plauen zusammen.
Wer der Stimmauszählung beiwohnen möchte, muss eine Mund-Nasenbedeckung tragen und in jedem Fall den Mindestabstand zu den Wahlhelfern einhalten. Außerdem müssen die Wahlhelfer ungestört die Auszählung vornehmen können. Der Wahlvorsteher übt dabei das Hausrecht aus.