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Datum: 03.06.2021

Plauener wählen am 13. Juni neues Stadtoberhaupt

Am Sonntag, 13. Juni 2021 sind die schätzungsweise über 53.000 Wahlberechtigten der Stadt Plauen aufgerufen, an die Wahlurne zu treten und das 123. Stadtoberhaupt in der Geschichte der Stadt Plauen oder gar die erste Oberbürgermeisterin der Stadt Plauen zu wählen. Ca. 550 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sichern am Wahlsonntag die Durchführung der Oberbürgermeisterwahl ab. Dafür wurden 58 Wahlvorstände gebildet. 46 davon in den allgemeinen Wahlbezirken (Wahllokale) und 12 für die Ermittlung des Briefwahlergebnissees. Im Vergleich zur letzten Wahl wurde die Anzahl der Wahllokale deutlich reduziert, da die Zahl der Wahlberechtigten gesunken, dafür jedoch die Zahl der Briefwähler stetig gestiegen ist.
Gegen 20 Uhr rechnet Wahlleiterin Nadja Friedländer-Schmidt mit einem vorläufigen Endergebnis, das heißt, dass alle in den verschiedenen Wahlräumen eingegangenen Stimmen ausgezählt sind.

Sieben Kandidaten werden die Wähler auf den Stimmzetteln vorfinden:
Steffen Zenner, CDU
Thomas Haubenreißer, FDP
Lars Buchmann,
Ingo Eckardt,
Andreas Ernstberger,
Thomas Kaden, Freie Sachsen
Silvia Queck-Hänel.

Jeder Wahlberechtigte hat bei der Oberbürgermeisterwahl eine Stimme, die er einem der sieben Kandidaten geben kann. Wer mehr Stimmen vergibt oder den Stimmzettel beschriftet, macht diesen damit ungültig. Ein Musterstimmzettel ist unter www.plauen.de/wahlen zu finden.

Am Wahlsonntag sind die Wahllokale von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. In welchem Wahlraum man wählen darf, ist der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen. Weiterführende Informationen zu den Wahlräumen können über die Internetseite der Stadt Plauen und den QR-Code auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief abgerufen werden. Alle Wahlräume mit Adresse und Foto sind auch im Internetstadtplan unter www.plauen.de/stadtplan zu finden.

Mitzubringen zur Stimmabgabe im Wahllokal sind die Wahlbenachrichtigung, ein Ausweisdokument sowie nach Möglichkeit ein eigener Stift.
Die Wahlbenachrichtigung bekommt der Wähler nach seiner Stimmabgabe für einen eventuellen zweiten Wahlgang wieder ausgereicht. Erst im zweiten Wahlgang wird diese vom Wahlvorstand einbehalten.

Die Wahlergebnisse werden am Sonntag, ab 18 Uhr in der Festhalle öffentlich präsentiert. Pandemiebedingt ist die maximale Anzahl der Besucher begrenzt. Gezeigt werden die Resultate einzelner Wahlbezirke, aktuelle Zwischenstände und schließlich das vorläufige Endergebnis. Diese Informationen sind am Wahlsonntag ab ca. 18 Uhr auch unter www.plauen.de/wahlen zu finden.
Aufgrund der Corona-Pandemie sind Besucher der Wahlpräsentation angehalten, die geltenden Hygieneregeln zu beachten. Insbesondere sollte der Mindestabstand zu anderen Personen eingehalten werden. In der gesamten Festhalle ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zutragen.

Der Gemeindewahlausschuss tritt dann am 14. Juni 2021 um 18 Uhr im kleinen Saal der Festhalle zur Ermittlung und Feststellung des endgültigen Ergebnisses des ersten Wahlgangs der Oberbürgermeisterwahl zusammen. Zur Sitzung hat jedermann Zutritt, sofern die räumlichen Gegebenheiten und die geltenden Corona-Schutzmaßnahmen dies zulassen. Die Anzahl der Teilnehmer im kleinen Saal der Festhalle ist auf 30 begrenzt.

Sollte am Sonntag keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit, das heißt mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten, wird es am 4. Juli 2021 zu einem zweiten Wahlgang kommen. Wer bei diesem zweiten Wahlgang die Mehrzahl der Stimmen erhält, wird ab 1. September neues Stadtoberhaupt in Plauen, der fünftgrößten Stadt in Sachsen, werden.
Sollte ein zweiter Wahlgang notwendig werden, so sind alle zum ersten Wahlgang zugelassenen Wahlvorschläge auch für den zweiten Wahlgang zugelassen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Wahlvorschläge bis zum 18.06.2021 zurückgenommen werden.

Briefwahl
Bis zum 2. Juni, 13 Uhr, also mehr als eine Woche vor dem Wahltermin, haben bereits
6858 Plauener Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit genutzt und ihren Wahlschein für die
Briefwahl beantragt. Im Vergleich hierzu: Zur letzten OB-Wahl im Jahre 2014 waren es insgesamt 5.197 Briefwähler, zur bisher letzten Wahl, der Landtagswahl im September 2019, waren es insgesamt 7938 Briefwähler.

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist noch bis zum 11. Juni 2021, 16 Uhr, möglich. Der Wahlschein kann am einfachsten online unter www.plauen.de/wahlen, per E-Mail bzw. über den auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief aufgedruckten QR-Code beantragt werden. Selbstverständlich ist auch die Nutzung des Formulars auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung möglich.

Sowohl die Beantragung der Briefwahlunterlagen als auch die Wahl selbst sind ebenfalls persönlich im Bürgerbüro im Rathaus, Zimmer 13, Unterer Graben 1, möglich.
Öffnungszeiten Bürgerbüro für Briefwahl:
Montag 9 - 15 Uhr,
Dienstag 9 - 18 Uhr,
Mittwoch 9 - 15 Uhr,
Donnerstag 9 - 18 Uhr,
Freitag, 4. Juni 9 - 13 Uhr und Freitag 11. Juni 9 - 16 Uhr,
Samstag 5. Juni 9 - 12 Uhr.
Für elektronische oder schriftliche Wahlscheinanträge, die erst am Freitag (11. Juni) im Briefwahlbüro eingehen, kann keine Garantie für eine pünktliche Zustellung gegeben werden.

Wahlleiterin Nadja Friedländer-Schmidt weist daraufhin, dass: »...die Briefwahlunterlagen bis spätestens 13. Juni 2021 um 18 Uhr wieder in der Stadtverwaltung eingegangen sein müssen. Dafür kann der Briefkasten der Stadtverwaltung am Eingang der Tourist-Information genutzt werden. Am Wahlsonntag können die Unterlagen auch direkt bei der Wahlleitung in der Festhalle eingereicht werden. Briefwähler sollten unbedingt auch die Postlaufzeiten beachten und die Briefwahlunterlagen rechtzeitig an die Stadt Plauen zurücksenden.«

Sollte ein zweiter Wahlgang erforderlich werden, müssen Briefwähler keine neuen Unterlagen beantragen. Denn alle Wähler, die im ersten Wahlgang von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch gemacht haben, erhalten von Amts wegen die Briefwahlunterlagen für den zweiten Wahlgang zugesandt.
Der Versand wird dann ggf. ab dem 19. Juni 2021 erfolgen.

Am Wahlsonntag - Barrierefreiheit / plötzliche Erkrankung
Bei Wahlen in Deutschland haben Wählerinnen und Wähler mit Behinderung die Möglichkeit, selbstbestimmt von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Sollte der auf der Wahlbenachrichtigung benannte Wahlraum nicht barrierefrei sein, können mit den rechtzeitig zu beantragenden Wahlscheinen die Stimmen in einem Wahllokal mit barrierefreiem Zugang abgegeben werden.
Insgesamt stehen in der Stadt Plauen 19 barrierefreie Wahlräume zur Verfügung. Eine Übersicht ist auf der Internetseite der Stadt Plauen unter www.plauen.de/wahlen zu finden.

Wahlberechtigte, die am Wahlsonntag im Wahllokal von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen wollen, aber nicht schreiben oder lesen können oder durch körperliche Gebrechen gehindert sind, ihre Stimmen allein abzugeben, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Sie müssen dies aber dem Wahlvorstand mitteilen. Eine Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes sein. Die Hilfeleistung der Hilfsperson hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken und sie darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlkabine aufsuchen, soweit dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl eines anderen erlangt hat.
Wer aufgrund einer plötzlichen Erkrankung nicht in der Lage ist, den Wahlraum aufzusuchen, kann bis 15 Uhr am Wahltag einen Wahlscheinantrag stellen und per Briefwahl abstimmen.

OB-Wahl unter den Bedingungen der Corona-Pandemie:
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation wird jeder Wähler um die Beachtung und Einhaltung der folgenden Forderungen des Hygieneschutzkonzeptes in Wahlräumen gebeten:
- Beim Betreten der Gebäude, in denen gewählt wird, und im Wahlraum selbst ist eine Mund-Nasenbedeckung tragen.
- Im Wahlraum und in eventuell entstehenden Warteschlangen vor dem Wahlraum ist auf die Einhaltung der Abstandsregel (1,5 m Abstand zwischen zwei Personen, die nicht dem gleichen Haushalt angehören) zu achten.
- Vor Ort gibt es die Möglichkeit, sich die Hände zu desinfizieren.
- Es wird empfohlen, möglichst einen eigenen Stift mitzubringen (keine Filzstifte, Edding o.ä. benutzen).

Nach Schließung der Wahllokale (18 Uhr) beginnen die Wahlvorstände mit der Ergebnisermittlung. Die Auszählung der Stimmen ist öffentlich.
Die voraussichtlich zwölf Briefwahlvorstände treten zur öffentlichen Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag zur Zulassungsprüfung um 15 Uhr und zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses ab 18 Uhr in der Friedensschule, Weststraße 64, 08523 Plauen zusammen.

Wer der Stimmauszählung beiwohnen möchte, muss eine Mund-Nasenbedeckung tragen und in jedem Fall den Mindestabstand zu den Wahlhelfern einhalten. Außerdem müssen die Wahlhelfer ungestört die Auszählung vornehmen können. Der Wahlvorsteher übt dabei das Hausrecht aus.