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Datum: 15.03.2021

Stadt Plauen erhebt für den Monat März 2021 keine Elternbeiträge

Durch die Allgemeinverfügung (Vollzug des Infektionsschutzgesetzes - Weitere Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie) des Landratsamtes Vogtlandkreis vom 26.02.2021 wurde die Präsenzbeschulung der Primärstufe, die Kindertagespflege und Kindertagesbetreuung auf dem Gebiet des Vogtlandkreises ab dem 27. Februar 2021 ausgesetzt. In den Horten, Kindergärten, Kinderkrippen und Kindertagespflegestellen ist seit diesem Zeitpunkt ausschließlich das Angebot einer Notbetreuung zulässig.

Die Stadt Plauen geht davon aus, dass aufgrund der aktuellen Inzidenzwerte eine Öffnung der genannten. Schul- und Betreuungsangebote nicht vor dem 6. April 2021 zugelassen wird.

Nachdem die Stadt Plauen bereits für die Zeit der pandemiebedingten Kita-Schließung vom 14. Dezember 2020 bis 17. Januar 2021 pauschal den Elternbeitrag für Januar 2021 und für den Zeitraum 18. Januar bis 14. Februar 2021 pauschal den Elternbeitrag für den Monat Februar 2021 erlassen hat, wird in den kommunalen Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege nun auch der Elternbeitrag für den gesamten Monat März 2021 erlassen.

Die freien Träger von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet wurden über diese Verfahrensweise informiert. Sie werden sich der Verfahrensweise der Stadt Plauen anschließen.
Für die Inanspruchnahme einer Notbetreuung ist auch weiterhin der Elternbeitrag zu entrichten. Die Stadt Plauen wird die Inanspruchnahme der Notbetreuungsangebote und das ab 15. März neu geregelte Betreuungsangebot in den Kindertagespflegestellen gesondert bearbeiten und die entsprechenden Elternbeiträge zu gegebener Zeit in Rechnung stellen.