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Datum: 05.08.2020

Tempo 30 auf Kaiserstraße

In einer Ortsbegehung hat die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Plauen in Zusammenarbeit mit der Polizei festgelegt, die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h vor dem Kindergarten Pusteblume von montags bis freitags von 6 bis 17 Uhr anzuordnen.
Die Regelung gilt ab der 33. Kalenderwoche.
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu Paragraph 41 Straßenverkehrsordnung (StVO) sagt aus, dass innerhalb geschlossener Ortschaften die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Schulen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, Krippen, Horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig und körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheime oder Krankenhäuser in der Regel auf Tempo 30 zu beschränken ist.