89/2017 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Plauen über abgegebene Fundsachen des Monats April 2017
(Dokument 13.22.10/1-4-87)
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Eigentümer innerhalb dieser Zeit nicht, so hat der Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. ...