Inhalt

FAQs zur Wärmeplanung

Allgemeine Fragen

Welche Ortsteile Plauens sind Bestandteil der kommunalen Wärmeplanung?

Die Wärmeplanung umfasst das gesamte Stadtgebiet mit allen Ortsteilen.
Davon werden zwei bis drei näher zu untersuchende Fokusgebiete ausgewählt. Die Fokusgebiete können bspw. besonders hohe Energiedichten, Entwicklungspotenzialen oder Herausforderungen aufweisen. Beispiele für mögliche Fokusgebiete sind Kernbereiche mit dichter Bebauung und hohen Anforderungen an den Denkmalschutz, Mehrfamilienhaussiedlungen, Randbereiche mit typischer Einfamilienhausbebauung oder Bereiche, die an das vorhandenen Wärmeliefergebiet angrenzen. Die Auswahl der Fokusgebiete erfolgt in Abstimmung mit der Steuerungsgruppe sowie der Bewertung der aktuellen und perspektivischen Netzinfrastruktur in engem Austausch mit den Netzbetreibern.

Welche Teilgebiete in Plauen haben ein besonders hohes Einsparpotential im Wärmebereich?

Im Rahmen der Wärmeplanung sollen unter anderem Gebiete identifiziert werden, in denen durch Effizienzmaßnahmen wie Gebäudesanierungen o.ä. der Wärmebedarf noch signifikant reduziert werden kann.

Diese Potentialermittlung folgt im zweiten Schritt nach der Bestandsanalyse. Ggf. ergeben sich hier allerdings keine konkret abgrenzbaren Gebiete, sondern eher einzelne Gebäude mit hohem Einsparpotential.

Wie werden Gewerbegebiete in der Wärmeplanung berücksichtigt?

Im Rahmen der Wärmeplanung wird das gesamte Plauener Stadtgebiet untersucht. In den Gewerbegebieten steht vor allem die Nutzung von Abwärme bspw. in Form von Nahwärmenetzen im Fokus.

Abwärme- und Prozesswärme aus Industrie und Gewerbe werden in enger Abstimmung mit lokalen Akteuren ermittelt. Alternativ können diese Potentiale auch flächendeckend durch Berechnungsmethoden (bspw. aus dem Projekt EnEff:Wärme: NENIA) abgeschätzt werden. Zu den vorhandenen Abwärmepotentialen gab es im Jahr 2023 zudem eine Abfrage durch die Stadtverwaltung, deren Ergebnisse in die Wärmeplanung einfließen.


Technische Einzelheiten

Wie wird die Nutzung tiefer Geothermie betrachtet, bspw. in Verbindung mit Erdwärmequellen im Vogtland?

Das Projekt „Tiefengeothermie im Raum Schönbrunn“ wird vom Landratsamt Vogtlandkreis betreut; dabei geht es primär um die Suche nach Möglichkeiten, zukünftig Erdwärme für die Fernwärmeversorgung zu nutzen. Die Arbeiten zur Untersuchung des Erdwärmepotentials im Raum Schönbrunn werden vom Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfulG) in Zusammenarbeit mit verschiedenen Universitäten und Hochschulen durchgeführt. Ziel ist, das vorhandene Wärmereservoir zur Energieversorgung mit regionalen Partnern zu nutzen.

 Sofern die Untersuchungen auf ein nutzbares Wärmepotential schließen lassen, wird eine Erschließung für die Fernwärmeversorgung in Plauen bewertet.

Welche Rolle spielen bereits vorhandene Wärmeversorgungskonzepte bei der Bearbeitung der kommunalen Wärmeplanung in Plauen?

Vorhandene und verfügbare Datengrundlagen wie bereits bestehende Konzepte und Planungen im Wärmebereich für Plauen werden in die kommunale Wärmeplanung integriert.

Bei der Bearbeitung der kommunalen Wärmeplanung arbeiten die beteiligten Akteure, wie Energieversorger und Netzbetreiber, eng mit den von der Stadtverwaltung beauftragten Planungsbüros zusammen. Somit fließen auch die versorgerseitig entwickelten bzw. die sich derzeit in Erstellung befindenden Versorgungskonzepte in die kommunale Wärmeplanung ein.

Welche Systemtemperaturen hat das Fernwärmenetz in Plauen?

Zu DDR-Zeiten lagen die Vorlauftemperaturen bei 125°C; aktuell sind es 110°C. Bei der Erweiterung der Fernwärmenetze besteht die Herausforderung, dass die Wärme vom Kraftwerk bis zum Kunden gelangen muss - je länger die Leitung ist, desto geringer ist die Vorlauftemperatur am Ende der Fernwärmeleitung. Hinzu kommt, dass ein Großteil der zur Verfügung stehenden erneuerbaren Energiequellen im Bereich niedrigerer Temperaturen deutlich effizienter Wärme zur Verfügung stellen kann. Im Rahmen der Wärmeplanung erfolgt eine enge Abstimmung zu Vor- und Rücklauftemperaturen für mögliche Fernwärmenetze, insbesondere in den Fokusgebieten und für neu zu planende Gebiete

Wie soll ein nennenswerter Anteil erneuerbarer Energien für das bestehende Plauener Fernwärmenetz abgesichert werden?

Derzeit befindet sich seitens der envia THERM ein Transformationsplan in Vorbereitung, der aufzeigt, wie bestehende Wärmenetzsysteme bis 2045 treibhausgasneutral umgebaut werden können. Dabei wird eine Vielzahl möglicher Wärmequellen nach wirtschaftlichen, technischen, genehmigungsrechtlichen und ökologischen Kriterien bewertet. Dies umfasst solare Strahlungsenergie, Biomasse, Abwärme aus verschiedenen Quellen und Umweltwärme. Es wird künftig eine Kombination aus unterschiedlichen Wärmequellen angestrebt, um die Versorgung überwiegend aus erneuerbaren Energien zu ermöglichen.

Gemäß § 29 des Wärmeplanungsgesetzes muss bis 2030 ein Anteil von 30% erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme im Fernwärmenetz erreicht werden; bis 2040 ist eine Quote von 80% vorgegeben. 

Inwiefern sind Wasserstoffnetzgebiete für Plauen vorgesehen? Wie kann Wasserstoff im Wärmesektor genutzt werden und welche Besonderheiten gibt es dabei?

Mögliche geeignete Wasserstoffnetzgebiete werden im Rahmen der weiteren Planungsschritte der kommunalen Wärmeplanung ermittelt. Die Einstufung als Wasserstoffnetzgebiet ist u.a. abhängig von den Gasnetzbetreibern, die hierzu eigene Pläne entwickeln.
Wasserstoff ist durch zwei Umwandlungsprozesse aktuell mit sehr hohen Umwandlungsverlusten und Kosten belastet und eignet sich derzeit nur für bestimmte Anwendungsfälle. Neben der energieintensiven und kostenaufwendigen Produktion sind für die Wasserstoffnutzung hohe Sicherheitsstandards nötig. Aktuell gibt es kaum Betreiber, die diese Risiken eingehen. In Hinblick auf die Wärmeplanung ist eher zu erwarten, dass andere Anwendungen (z.B. Industrie) im Wasserstoffsektor priorisiert werden. 

Welche Rolle kann Photovoltaik in der Wärmeversorgung spielen?

Photovoltaik kann unterstützend auch im Wärmebereich von Bedeutung sein, bspw. um strombasierte Wärmeerzeuger wie Wärmepumpen zu versorgen.

Kann die Wärme aus den Verbrennungsprozessen des Krematoriums genutzt werden?

Hinsichtlich einer Nutzung von Abwärme aus dem Krematorium befindet sich der Betreiber des Plauener Fernwärmenetzes, die envia THERM, im Austausch mit der Stadtverwaltung. Es erfolgt dabei eine Bewertung möglicher Vorhaben unter technischen, wirtschaftlichen und genehmigungsrechtlichen Überlegungen sowie auch im Hinblick auf die Akzeptanz bei Bürgern, Kunden und Anwohnern. Sollte die Prüfung der genannten Kriterien positiv ausfallen, kann eine Einbindung ins Fernwärmenetz oder eine anderweitige Nutzung der Abwärme perspektivisch erfolgen.


GEG, Kosten, Förderung

Sind die Ergebnisse der Wärmeplanung bindend?

Nein. Die Wärmeplanung ist eine rechtlich unverbindliche, strategische Fachplanung, deren Ergebnisse nicht verpflichtend sind, sondern einen empfehlenden Charakter haben.

Welche Kosten verursacht die Wärmeplanung für die Bürgerinnen und Bürger?

Die kommunale Wärmeplanung verursacht keine direkten Kosten für die Bürgerinnen und Bürger. Zum einen wird der Wärmeplan durch die Stadtverwaltung mit einer 100%igen Förderung des Bundes erarbeitet. Zum anderen hat die Wärmeplanung keine direkte Wirkung auf die Plauener, da sie rechtlich nicht bindend ist. Aus dem Wärmeplan ergibt sich keine Pflicht und auch kein Anspruch darauf, eine bestimmte Wärmeversorgungsart zu nutzen. Die Entscheidung, wie ein Gebäude mit Wärme versorgt wird, welche Investitionen dafür getätigt und welche Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen werden, liegt nach wie vor beim Eigentümer des Gebäudes.

Treten die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) eher in Kraft, wenn die Wärmeplanung zeitnah fertiggestellt wird

Nein. Die Fertigstellung der Wärmeplanung vor 2028 führt nicht automatisch zu einem früheren Inkrafttreten der Vorgaben aus dem GEG.

Die von der Stadt Plauen in Erarbeitung befindliche Wärmeplanung ist keine Planung nach Landesrecht. Die GEG-Regelungen würden erst in Kraft treten, wenn die Stadt ein entsprechendes Versorgungsgebiet offiziell ausweist, und nicht nur im Wärmeplan definiert. Einer solchen Ausweisung eines Wärmeversorgungsgebiet müsste der Stadtrat zustimmen, bspw. durch Erlass einer entsprechenden Satzung. Es bestehen keine dahingehenden Bestrebungen, sodass die gesetzlichen Regelungen und Fristen des GEG unverändert gelten.

Wie wird sich eine Verringerung des Erdgasbedarfs aufgrund von Heizungsumstellungen auf verbleibende Kunden, die Stadtwerke Erdgas Plauen und das Gasnetz auswirken?

Die Stadtwerke Erdgas Plauen sind bestrebt, eine möglichst versorgungssichere, preisgünstige und nachhaltige Gasversorgung sicherzustellen. Insofern sich in Folge der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes beziehungsweise durch das Wärmeplanungsgesetz die Absatzmengen von Erdgas reduzieren sollten, werden die Stadtwerke zielgerichtet darauf reagieren und beispielsweise die Beschaffungsstrategie anpassen. Gewisse Preisbestandteile, u.a. die staatlich regulierten Netzentgelte, sind allerdings nur zum Teil beeinflussbar. Generell ist aber davon auszugehen, dass bei einer Reduktion der Absatzmenge die Erdgaspreise insgesamt tendenziell eher steigen werden. Eine konkrete Quantifizierung möglicher Preiseffekte ist auch aufgrund des sich aktuell verändernden Regulierungsrahmens und der Ungewissheit hinsichtlich des Kundenverhaltens gegenwärtig nicht möglich. 

Weitere Informationen rund um die Wärmeplanung, das Gebäudeenergiegesetz und zur nachhaltigen Wärmeversorgung finden Sie unter www.energiewechsel.de