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Datum: 13.01.2021

9/2021 Öffentliche Bekanntmachung - Festsetzung der Grundsteuer in der Stadt Plauen für das Kalenderjahr 2021

(Dokument 13.22.10/1-8-10)

Gegen diejenigen Steuerschuldner, für die sich die Grundsteuerbemessungsgrundlage seit der letzten Grundsteuerfestsetzung beziehungsweise Grundsteueranmeldung nicht geändert hat, wird hiermit die Grundsteuer für das Gebiet der Stadt Plauen vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Bestimmung durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. November 2019 und zuletzt durch Gesetz vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3096), für das Kalenderjahr 2021 in der gleichen Höhe und mit entsprechenden Fälligkeitsbestimmungen wie im Vorjahr festgesetzt.

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