Inhalt
Datum: 01.06.2016

29/2016 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Plauen über abgegebene Fundsachen vom Monat November 2015

(Dokument 13.22.10/1-3-26)

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Eigentümer innerhalb dieser Zeit nicht, so hat der Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht vom Finder/in nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen....

Zur Veröffentlichung