286/2021 Offenlegung von Ergebnissen einer Grenzbestimmung und Abmarkung gem. § 17 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz
(Dokument 13.22.10/1-8-295)
In der Gemarkung Neundorf wurde an den Flurstücken 402 Flurstücksgrenzen durch eine Katastervermessung bestimmt und abgemarkt.