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Datum: 03.12.2020

Anfrage im Stadtbau- und Umweltausschuss von Frau Schubert, sachkundige Einwohnerin auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE., vom 02.11.2020 TOP 4. Anfragen, öffentlicher Teil

Frau Schubert, sachkundige Einwohnerin auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE, spricht das Thema »Schottergärten« an, in welchem Steine das hauptsächliche Gestaltungsmittel darstellen, Pflanzen nicht oder nur in geringer Zahl vorkommen.
Von anderen Städten bzw. Bundesländern sei ihr bekannt, dass dort die Anlage solcher »Schottergärten« untersagt würde. Sie möchte wissen, wie sich die Stadt Plauen dazu positioniert und regt eine Diskussion im Ausschuss respektive im Stadtrat an.

Bürgermeisterin Kerstin Wolf antwortet auf diese Anfrage wie folgt:

Da es sich in der Regel um Innenbereichsvorhaben handelt, greift in vorliegenden Fällen das Sächsische Naturschutzgesetz nicht.
Die Sächsische Bauordnung regelt, dass die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren Anlagen (wie z. B. Zufahrten) überbauten Flächen wasseraufnahmefähig zu belassen sind. Weiterhin sind diese Flächen zu begrünen oder zu bepflanzen.
Bei den Schottergärten handelt es sich in der Regel um wasserdurchlässige Flächen, die zumindest teilweise bepflanzt sind.

In der Praxis ist es so, dass die (bei vorhandenen Gebäuden) nachträglich umgestalteten Gärten keiner Genehmigungspflicht unterliegen und somit die Stadt keine Kenntnis davon erhält.
Im Baugenehmigungsverfahren (Neuerrichtung von Gebäuden) sind bei den Abnahmen zur Aufnahme der Nutzung die Außenanlagen zum Großteil noch nicht fertiggestellt, so dass hier in der Bescheinigung lediglich darauf hingewiesen wird. Nachkontrollen finden nicht statt.
Das Fachgebiet Bauordnung wird zukünftig bei Baugenehmigungen darauf hinweisen, dass Vorgärten naturnah zu gestalten sind und auf Schotterflächen zu dekorativen Zwecken verzichtet werden sollte.

Die Gemeinden können in Bebauungsplänen und anderen Satzungen Regelungen zu den nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke treffen. Insofern wird die Stadt Plauen dies bei der Aufstellung von zukünftigen B-Plänen berücksichtigen.

Resümee der Verwaltung ist, dass das Thema Schottergärten in keinem der befragten Bereiche als ernsthaftes Problem für die Stadt Plauen angesehen wird.