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Datum: 16.02.2021

Das Wichtigste zur Oberbürgermeisterwahl 2021 in der Stadt Plauen

1. Wer wird gewählt?
Gewählt wird der Oberbürgermeister der Stadt Plauen für die Amtszeit 2021 - 2028.


2. Wahltag
Die Oberbürgermeisterwahl in der Stadt Plauen findet am 13. Juni 2021 statt, ein etwaiger zweiter Wahlgang dann am 4. Juli 2021.
Ein zweiter Wahlgang findet statt, wenn auf keinen der Bewerber am 13. Juni 2021 mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen entfällt. Im zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält.

3. Neues Team für die Leitung der Wahl
Nach mehr als 25 Jahren mit Steffen Kretzschmar als Vorsitzendem des Gemeindewahlausschusses und als Wahlleiter werden diese Aufgaben von einem neuen Team aus der Stadtverwaltung übernommen.

Wahlleitung im Sinne des § 12 Kommunalwahlgesetz
Nadja Friedländer-Schmidt, Stellvertreter Lars Krämer

Vorsitz im Gemeindewahlausschuss
Lars Krämer, Stellvertreterin Nadja Friedländer-Schmidt


Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 15.12.2020 folgende Beisitzer für den Gemeindewahlausschuss der Stadt Plauen für die Oberbürgermeisterwahl 2021 gewählt:

Beisitzer - Stellvertreter - Vorschlag
Bufe, Dietlinde Elisabeth - Lorenz, Gabriele Barbara - CDU-Fraktion
Holtschke, Eric Axel - Zierold, Diana - SPD/Grüne/Initiative-Fraktion
Schulze, Karl-Heinz Kurt Stephan - Hoyer, Thomas Fritz - AfD-Fraktion
Reißner, Ilka - Schwarz, Maik - Fraktion Die Linke
George, Eckart Oskar Fritz - Pietschmann, Birgit Heike - FDP-Fraktion


4. Wer darf wählen?
Wahlberechtigt zur Oberbürgermeisterwahl ist jeder Deutsche sowie jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der EU, der
o am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat,
o seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltermin mit Hauptwohnung in Plauen wohnt und
o nicht aufgrund gesetzlicher Regelungen vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

5. Wer kann als Oberbürgermeister gewählt werden?

Wählbar zum Bürgermeister sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die allgemeinen persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen.

Nicht wählbar ist u. a. wer
o am Wahltag das 65. Lebensjahr bereits vollendet hat,
o vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen ist (siehe oben),
o infolge deutschen Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder
o als Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union nach dem Recht dieses Mitgliedsstaates infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung die Wählbarkeit verloren hat.

Wahlvorschläge können am Tag nach der Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses schriftlich eingereicht werden. Die Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl wird voraussichtlich am 22.02.2021 veröffentlich.

Alle Bekanntmachungen werden unter www.plauen.de/amtliche veröffentlicht.
6. Unterstützungsunterschriften

Grundsätzlich muss jeder Wahlvorschlag für das Amt der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters in der Stadt Plauen von 160 Personen unterstützt werden, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlages wahlberechtigt und die selbst keine Bewerber des Wahlvorschlages sind.

Keine Unterstützungsunterschriften benötigt u.a.:
o der Wahlvorschlag mit dem amtierenden Amtsinhaber als Bewerber
o der Wahlvorschlag einer Partei oder mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung, die aufgrund eigenen Wahlvorschlags
- im Sächsischen Landtag vertreten ist oder
- seit der letzten Wahl im Stadtrat der Stadt Plauen vertreten ist

Die Unterstützungsunterschriften können nach Einreichung des Wahlvorschlags bis zum 08.04.2021, 18:00 Uhr im Rathaus der Stadt Plauen, Zimmer 12 (Bürgerbüro), Unterer Graben 1, 08523 Plauen (barrierefreier Zugang), während dessen Öffnungszeit, geleistet werden.

Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag, Mittwoch 9.00 -15.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag 9.00 -18.00 Uhr
Freitag 9.00 -13.00 Uhr

Ein Wahlberechtigter kann für dieselbe Wahl nur für einen Wahlvorschlag eine Unterstützungsunterschrift leisten.

Hinweis: Die Kontaktbeschränkungen des § 2 Abs. 1 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung gelten nach dessen Absatz 4 nicht für die Teilnahme an oder Wahrnehmung von Terminen der Stellen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Auch für das Verlassen der Unterkunft trotz bestehender Ausgangsbeschränkung liegt ein triftiger Grund nach § 2b S. 2 Nr. 9 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vor (Teilnahme an oder Wahrnehmung von Terminen der Stellen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen).
(Stand: Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 26. Januar 2021)


7. Änderung der Wahlbezirke

Seit 2002 wurde die Einteilung der Wahlbezirke (Wahllokale) kaum verändert.
Seither haben sich jedoch maßgebliche Verschiebungen ergeben.
So ist beispielsweise die Zahl der Wahlberechtigten im Zeitraum von 2004 bis 2019 um ca. 9 Prozent gesunken. Im gleichen Zeitraum hat sich die Zahl der Briefwähler verdreifacht. Auch wird es immer schwieriger, die erforderliche Anzahl an Wahlhelfern zu akquirieren.

Daher wird die Zahl der Wahlbezirke von 64 auf 46 Wahlbezirke reduziert. Es wird, auch aufgrund von Corona, zu umfassenden Änderungen der bisher von den Wählern gewohnten Wahllokalen kommen. Jede/r Wahlberechtigte/r wird mit der Wahlbenachrichtigung über seinen Wahlraum informiert.

8. Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Oberbürgermeisterwahl

Die Durchführung der Oberbürgermeisterwahl unter dem Einfluss der Corona-Pandemie bedarf besonderer Maßnahmen zum Schutz der Wähler, aber natürlich auch zum Schutz der vielen ehrenamtlichen Wahlhelfer.
So wird beispielsweise zurzeit intensiv an Maßnahmen des Infektionsschutzes für die Wahllokale und Briefwahlvorstände gearbeitet.
Gerade in Zeiten der Pandemie sollen die Wählerinnen und Wähler aber gerade auf die Möglichkeit der Briefwahl hingewiesen werden. Sie stellt eine kontaktarme Möglichkeit zur Teilnahme an der Wahl dar.

Wird die Wahl aufgrund der Pandemie verschoben?
Mit der Änderung des Kommunalwahlgesetzes vom 12.2020 wurde § 65 b neu eingefügt. Dieser besagt: »Im Falle einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite im Sinne von § 5 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes ..., ist eine Wahl abzusagen und eine Nachwahl anzuordnen, wenn die Wahl aufgrund der epidemischen Lage nicht durchgeführt werden kann oder im Vorfeld der Wahl keine hinreichende politische Willensbildung möglich ist.«

Die Anordnung der Wahlabsage müsste durch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde, im Falle der Stadt Plauen also durch das Landratsamt des Vogtlandkreises, erfolgen. Die Wahlleitung steht hierzu im ständigen Kontakt mit der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde.
Aktuell sind die Voraussetzungen für eine Wahlabsage/-verschiebung, unter Beachtung der derzeit geltenden Corona-Schutz-Verordnung, nicht gegeben.

Die Wahlleitung wird die Entwicklung beobachten und in enger Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde die Lage bewerten.


9. Wahlhelfer gesucht

Für eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl wird in jedem der 46 Wahlbezirke der Stadt Plauen ein Wahlvorstand gebildet, welcher in seinem Wahllokal die Wahlhandlung leitet und das Wahlergebnis feststellt.
Zudem werden Briefwahlvorstände gebildet, die für die Zulassung der Wahlbriefe und die Ermittlung der Briefwahlergebnisse verantwortlich sind.

Ohne die Unterstützung zahlreicher ehrenamtlicher Wahlhelfer*innen ist die Durchführung einer Wahl nicht möglich. Für die Besetzung der Wahlvorstände in den Wahllokalen und für die Briefwahl werden etwa 500 Wahlhelfer*innen benötigt.

Jede/r Wahlhelfer*in ist ehrenamtlich tätig und erhält eine Aufwandsentschädigung entsprechend der Entschädigungssatzung der Stadt Plauen.

Interessierte Bürger*innen wenden sich bitte per E-Mail an wahlhelfer@plauen.de oder telefonisch an das Bürgerbüro der Stadt Plauen; Telefon 03741 291 2222.
Für den Einsatz werden Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, telefonische Erreichbarkeit benötigt. Weiterführende Informationen und Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter www.plauen.de/wahlen.


Ein Dankeschön an Steffen Kretzschmar

Seit 1994 war Steffen Kretzschmar der Wahlverantwortliche in der Stadt Plauen.
Seither gab es 30 Wahlen und Entscheide. An 26 davon hat er mitgearbeitet, 20 Mal als der vom Oberbürgermeister mit der Wahlorganisation beauftragte Wahlleiter, 15 Mal als Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses für Kommunalwahlen oder Bürgerentscheide und 9 Mal als Kreiswahlleiter für den Wahlkreis Vogtland zur Bundestagswahl sowie Plauen für die Europa- und Landtagswahl.
Ein herzliches Dankeschön geht an Steffen Kretzschmar! Alles Gute für die Zukunft!