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Datum: 15.07.2020

Fußgängerüberweg an Mammenstraße wird entfernt

Nach der Änderung der Richtlinie für die Beleuchtung von Fußgängerüberwegen wurden alle »Zebrastreifen« in Plauen kontrolliert. Dies erfolgte durch die Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde in Zusammenarbeit mit der Polizei und der Rechts- und Fachaufsicht, der Landesdirektion in Chemnitz.

Zusätzlich wurden Zählungen der Verkehrsstärken von Fußgängern und Fahrzeugen durchgeführt um festzustellen, ob die Anlagen noch den geforderten Grundlagen entsprechen.

Evelyn Schramm, Fachgebietsleiterin Straßenverkehrsbehörde: »Im Ergebnis der Überprüfung stellte sich heraus, dass der Fußgängerüberweg an der Mammenstraße den erforderlichen Richtlinien nicht mehr entspricht. Die geforderte Sichtbarkeit aus einer Fahrtrichtung ist nicht gegeben, weiterhin liegen die geforderten Verkehrsstärken nicht vor.«

Dieser Fußgängerüberweg wird daher entfernt, »dafür aber ein Verkehrsteiler an der Stelle aufgestellt. Somit kann der Fußgänger bis in die Mitte der Fahrbahn gehen, dort auf dem Verkehrsteiler stehen bleiben und den vorbeifahrenden Verkehr abwarten«, so Evelyn Schramm.

Der Fußgängerüberweg auf der Marie-Curie-Straße in Höhe des Seniorenwohnheimes Kastanienweg entspricht ebenfalls nicht mehr den geforderten Gegebenheiten. Da dieser Fußgängerüberweg allerdings in einer Zone 30 liegt, ist das Erfordernis für selbigen nicht mehr gegeben: In 30er-Zonen dürfen keine Fußgängerüberwege angeordnet werden. Dieser wird daher in den nächsten Wochen ebenfalls entfernt.