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Datum: 17.02.2021

Oberbürgermeister der beiden ehemals kreisfreien Städte Plauen und Görlitz senden gemeinsamen Hilferuf: Beide Städte durch Stauchung der Hauptansatzstaffel im Finanzausgleichsgesetz des Freistaates Sachsen benachteiligt

In einem gemeinsamen Schreiben wandten sich die Oberbürgermeister der von einer Veränderung im Finanzausgleichsgesetz des Freistaates Sachsen stark belasteten Städte Plauen und Görlitz, Ralf Oberdorfer und Octavian Ursu, Ende Januar an den Präsidenten des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (SSG), Bert Wendsche. Zeitgleich ging das Schreiben an Ministerpräsident Michael Kretzschmer, den Geschäftsführer des SSG, Mischa Woitschek, sowie an die jeweiligen Landtagsabgeordneten der Regierungskoalition. Die Stadt Plauen hatte sich bereits Anfang September in einem ersten Schreiben an den SSG gewandt.
Zur Stauchung der Hauptansatzstaffel der kreisangehörigen Gemeinden heißt es dazu: »Nicht akzeptabel .... ist die im Gesetzentwurf enthaltene Stauchung der Hauptansatzstaffel - insbesondere die Reduzierung des Wertes für die Größenklasse mit 100.000 Einwohnern von 190 auf 172.« Diese Änderung basiert auf einem Gutachten, das von der Möglichkeit ausgehe, »... den eigenen Hauptansatzfaktor durch gezielt gesteuertes Ausgabeverhalten in der größten Gemeindegrößenklasse nach oben zu beeinflussen ,...«, was allerdings an der kommunalen Lebenswirklichkeit vorbei führe, so die beiden Stadtoberhäupter.
»Für die Städte Görlitz und Plauen kann ausgeschlossen werden, dass gezielt hohe Zuschussbedarfe nur zum Zwecke der Erreichung eines höheren Hauptansatzes und damit höherer Schlüsselzuweisungen ausgewiesen wurden.« Die jährlich abschmelzende Kompensation der Schlüsselzuweisungsverluste über Mittel des Kommunalen Strukturfonds ermögliche zwar in 2021 einen Ausgleich, führe aber in den Folgejahren zu einer enormen Belastung der beiden Städte, die aufgrund ihrer Finanzkraftschwäche ohnehin schon massive Probleme haben, ihre Aufgaben zu finanzieren.
Im Weiteren weisen die beiden Oberbürgermeister darauf hin, dass die drei betroffenen Städte Zwickau, Plauen und Görlitz »... bereits seit dem Verlust der Kreisfreiheit zusätzliche Belastungen zu tragen haben, da sie teilweise weiter kreisliche Aufgaben erfüllen, für die sie über den Finanzausgleich entsprechend der originären gesetzlichen Aufgabenzuordnung keine oder deutlich weniger Mittel erhalten. Dennoch nehmen sie ihre Verantwortung als Oberzentren uneingeschränkt wahr, was z.B. im Bereich der Kultur, ... und ÖPNV mit hohen finanziellen Lasten verbunden ist, da die Landkreise leider nur - trotz intensiver Bemühungen unsererseits - sehr ungenügend mitfinanzieren. ... Der rechnerische Verlust zum Steuerungselement Hauptansatzfaktor beträgt bei der Stadt Plauen ca. 4 Mio.€ und bei der Stadt Görlitz ca. 2,5 Mio.€. Natürlich spielen bei der Festsetzung alle anderen Elemente (Steuerkraft, Berechnung des Bildungsansatzes,) eine Rolle. Die Höhe der trotz Basisfinanzierung (Anm. d. Red.: daraus erhalten u.a. die beiden Städte aufgrund ihrer Finanzkraftschwäche ab 2021 einen Aufstockungsbetrag) ... dauerhaften geringeren Schlüsselzuweisungen kommt aber in erster Linie durch die Stauchung der Hauptansatzstaffel zustande.«
Abschließend sprechen sich die beiden Oberbürgermeister dafür aus, zur Erhaltung der lnvestitionsfähigkeit der sächsischen Kommunen als Ausgleich für die aufgrund der finanziellen Auswirkungen der Pandemie insgesamt drastisch reduzierten investiven Schlüsselzuweisungen eine Investitionspauschale an die sächsischen Kommunen über den Staatshaushalt 2021/2022 auszureichen. Die Städte werden zudem gezwungen sein, »... für neue und begonnene Maßnahmen der infrastrukturellen Grundversorgung neue bzw. höhere Kredite zur Finanzierung zu veranschlagen, trotz der dramatischen Haushaltslage, in der wir uns auch mittelfristig befinden.«
Für die Stadt Plauen sei in diesem Zusammenhang ein weiterer Aspekt von größter Bedeutung, nämlich Spielraum zu gewinnen zur Umsetzung erforderlicher lnfrastrukturmaßnahmen als Modellkommune Städtebauförderung.

Hintergrund:
Derzeit stellt sich Kämmerin Ute Göbel den Fragen und Diskussionen in den Fraktionen des Stadtrates im Zusammenhang mit dem Haushaltplanentwurf für den Doppelhaushalt der Stadt Plauen 2021/2022, der in der Sitzung des Stadtrates im Dezember ausgereicht wurde.
Ein Schwerpunkt dabei ist die Finanzausstattung der Stadt. In ihrer Rede zum Haushaltplanentwurf hatte die Kämmerin in deutlichen Worten darauf hingewiesen, dass sich »Im Ergebnis der Umsetzung eines Gutachtens zum Sächsischen Finanzausgleichsgesetz (FAG) ... die Berechnung jedoch - auch für die Stadt Plauen ... deutlich verändert« hat. Als Gründe nannte sie die Stauchung der Hauptansatzstaffel für die kreisangehörigen Gemeinden, »... dies führt u.a. zu hohen Verlusten der großen kreisangehörigen Gemeinden. ...Das heißt, die Stadt Plauen verliert trotz der anerkannten Finanzkraftschwäche im Ergebnis dieses Gutachtens in den kommenden Jahren Geld aus dem kommunalen Finanzausgleich.«