FAQ - Gemeindlicher Vollzugsdienst
Der Gemeindliche Vollzugsdienst (GVD) arbeitet eng mit allen Netzwerkpartnern unter dem Dach des Kommunalen Präventionsrates (KPR) zusammen. Einerseits ist die Präventionsarbeit eine der gesetzlichen Aufgaben der Polizeibehörde. Zum anderen ist der Polizeibehörde diese Zusammenarbeit ein wichtiges Anliegen, da die Erfolge des KPR und seiner Präventionsarbeit den Sicherheitsbehörden den täglichen Dienst erleichtern.
Was ist der Unterschied zwischen Polizeibehörde, Gemeindlichem Vollzugsdienst (GVD) und Landespolizei?
Die Stadt Plauen ist, wie jede Stadt oder Gemeinde, Polizeibehörde. Gemeindlichen Vollzugsdienst nennt man die Einsatzkräfte der Polizeibehörde. Die Mitarbeiter des GVD sind der Landespolizei bei ihrer Aufgabenerfüllung rechtlich gleichgestellt – haben also die gleichen Befugnisse. Das heißt, der GVD ist zu polizeilichem unmittelbaren Zwang berechtigt und darf Hilfsmittel der körperlichen Gewalt mitführen und anwenden. Darüber hinaus haben alle polizeilichen Anordnungen, welche der GVD trifft, sofortigen Vollzugscharakter. Das heißt, den Anordnungen ist auch dann Folge zu leisten, wenn gegen sie Widerspruch eingelegt wird.
Aufgaben Landespolizei: Strafverfolgung und Straftatenverhütung
Aufgaben Polizeibehörde - GVD: Nicht straftatenbezogene Gefahrenabwehr
Die Aufgabenbereiche der Landespolizei und der Polizeibehörde lassen sich jedoch nicht strikt voneinander trennen. So wird die Landespolizei auch bei Sachverhalten ohne Straftatenbezug tätig. Dies aber nur, wenn die Polizeibehörde nicht oder nicht rechtzeitig tätig werden kann. Gleiches gilt für die Polizeibehörde. Auch sie bleibt bei festgestellten Straftaten nicht untätig. Die Polizeibehörde ergreift bis zum Eintreffen der Landespolizei die notwendigen Maßnahmen.
Welche Aufgaben hat der Gemeindliche Vollzugsdienst?
Das Aufgabengebiet ist äußerst vielseitig. Grundsätzlich kann man sagen, dass der GVD für alle Verstöße gegen die Polizeiverordnung der Stadt Plauen zuständig ist. Das sind insbesondere:
- ruhestörender Lärm
- Verstöße gegen Alkoholkonsumverbote
- belästigendes Verhalten in der Öffentlichkeit (wenn hierbei noch kein Straftatbestand vorliegt)
- nicht angeleinte Hunde
- illegale Müllablagerungen
- illegale Feuer
Darüber hinaus wird der GVD in folgenden Sachverhalten regelmäßig tätig:
- Jugendschutzkontrollen (unerlaubter Besitz von Tabak oder Alkohol)
- psychisch kranke Personen, welche akut für sich oder andere eine Gefahr darstellen
- unerlaubter Besitz von Pyrotechnik
Weiter unterstützt der GVD in folgenden Fällen:
- Zeugentätigkeit bei Haus- oder Wohnungsdurchsuchungen der Landespolizei
- Aufenthaltsermittlung von Schülern, die ohne Abmeldung nicht zur Schule kamen
Wie erkennt man den Gemeindlichen Vollzugsdienst?
Optisch ist der GVD nicht ganz einfach von der Landespolizei zu unterscheiden. Das liegt daran, dass die Dienstkleidung beim Polizeiverwaltungsamt der Sächsischen Polizei beschafft wird. Am besten ist der GVD durch die Aufschrift „Polizeibehörde Stadt Plauen“ sowie durch das an der Uniform angebrachte Dienstwappen erkennbar, welches das Stadtwappen der Stadt Plauen enthält.
Wer kommt wann zu Hilfe?
Die Polizeibehörde arbeitet im täglichen Dienst auf allen Ebenen sehr eng mit der Landespolizei zusammen und ist im Einsatzdienst per BOS-Digitalfunk stets mit ihr verbunden. Wenn man das Polizeirevier Plauen anruft, schickt die Leitstelle die Kollegen, die gerade verfügbar sind beziehungsweise den kürzesten Weg zum Einsatzort haben. Das kann entweder die Landespolizei sein oder der Gemeindliche Vollzugsdienst der Stadt Plauen.
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Polizeirevier Plauen
Freiheitsstraße 2
08523 Plauen
- Telefon: +49 3741 / 14100 (24/7 erreichbar)