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Mitgestalten aber wie? 
– Gemeinsam die Stadt weiterentwickeln und eigene Ideen verwirklichen

Wie können Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Entwicklung ihrer Stadt mitwirken? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Bürgerbeteiligungsprojekt „Mitgestalten, aber wie?“, das im September 2024 mit einer vierteiligen Veranstaltungsreihe in Plauen startete. Ziel war es, die vorhandenen Beteiligungsformate vorzustellen, neue Ideen zu sammeln und gemeinsam Wege zu einer stärkeren Mitwirkung der Plauenerinnen und Plauener am Stadtgeschehen zu entwickeln. Die vielfältigen Anregungen aus der Bürgerschaft wurden durch eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe ausgewertet und bilden nun die Grundlage für eine ganze Reihe geplanter Maßnahmen – darunter zielgruppenorientierte Beteiligungsformate, mehr Bürgersprechstunden, Workshops an Schulen sowie eine Informationskampagne zum Bürgerportal. Damit soll die Beteiligung breiter aufgestellt und noch besser auf die Bedürfnisse der Bevölkerung abgestimmt werden.

  • Gestalte deine Stadt mit.

    In einer lebendigen Demokratie zählt jede Stimme – auch deine. Egal ob als Bürgerin, Bürger oder Einwohner: Es gibt viele Wege, dich aktiv einzubringen, Ideen einzubringen oder an Entscheidungen mitzuwirken.

    Informiere dich hier über deine Möglichkeiten zur Beteiligung und entdecke, wie du dich direkt, wirkungsvoll und verbindlich auf kommunaler Ebene engagieren kannst.


Einwohnerversammlung

Was ist das?

Ein Treffen, bei dem Einwohner mit der Verwaltung über wichtige Themen diskutieren können

Wie oft?

  • Mindestens zweimal im Jahr durch die Stadtverwaltung organisiert oder auf Antrag von 5% der Einwohner der Stadt.
  • Kann auch für einzelne Ortsteile stattfinden

Wer kann teilnehmen?

Alle Einwohner der Stadt

Ablauf?

  • Einwohner werden zu bestimmten Themen informiert.

  • Einwohner können Fragen und Anregungen einbringen.

  • Vorschläge werden von der Stadt geprüft.

Wie funktioniert es? 

  • Zweck

    Information, Fragen stellen, Ideen einbringen

  • Themen

    Politische, soziale, kulturelle oder wirtschaftliche Stadtangelegenheiten

  • Ergebnis

    Die Stadt prüft und bearbeitet Vorschläge

Beispiel

Die Stadt beabsichtigt, einen Park umzugestalten, und die Bürger wünschen sich dabei Transparenz und Mitgestaltung. 

Fragestunde

Was ist das?

Einwohner können Fragen zu Stadtangelegenheiten stellen und Vorschläge machen

Wer darf Fragen stellen?

Alle Einwohner der Stadt

Ablauf:

  • Regelmäßige (in Plauen etwa aller 4 Monate) Fragestunden in Sitzungen
  • Fragen werden mündlich oder später schriftlich beantwortet

Beispiel 

Ein Bürger fragt: „Warum dauert die Baustelle am Marktplatz so lange?“

Einwohnerantrag

Was ist das?

Ein formeller Antrag, mit dem Einwohner den Stadtrat zur Beratung eines Themas zwingen können

Wer darf unterschreiben?

Alle Einwohner ab 16 Jahren

Ablauf

  • Schriftlicher Antrag
  • Mindestens 5 % der Einwohner müssen unterschreiben

Beispiel

Eine Gruppe fordert eine neue Sporthalle. Mit genug Unterschriften wird das Thema im Stadtrat behandelt.

Kommunalpetition

Was ist das?

Eine Bitte, Beschwerde oder ein Vorschlag an die Stadt

Wer darf einreichen?

Jeder, unabhängig vom Alter

Ablauf:

• Einzel- oder Sammelpetition anstoßen
• schriftlich oder mündlich an die Stadt oder den Oberbürgermeister einreichen

Form der Petition:

  • Einzelpetition

    Von einer Person eingereicht, ohne Unterstützer

  • Sammelpetion

    Mehrere Personen unterzeichnen die Petition gemeinsam, um der Forderung mehr Gewicht zu verleihen.

Beispiel

Wegen des zunehmenden Einwegmülls in der Stadt protestieren die Einwohner und überreichen eine Sammelpetition.

Bürgerbegehren

Was ist das?

Ein Bürgerbegehren ist eine Unterschriftensammlung, um einen Bürgerentscheid (Abstimmung) über ein wichtiges Thema zu erzwingen.

Wer darf teilnehmen?

Jeder Bürger der Stadt.

Ablauf:

  • Schriftlichen Antrag stellen:

    Das Bürgerbegehren muss vor Beginn der Unterschriftensammlung schriftlich bei der Stadtverwaltung angezeigt werden. Es enthält eine klare Ja-/Nein-Frage, eine Begründung und einen Finanzierungsplan.

  • Unterschriften sammeln:

    Nach Anzeige des Bürgerbegehrens kann mit der Unterschriftensammlung begonnen werden. Es wird die Unterzeichnung des Bürgerbegehrens von mindestens 5% der Wahlberechtigten benötigt. Diese müssen innerhalb eines Jahres nach der Anzeige gesammelt werden.

  • Prüfung durch den Stadtrat:

    Der Gemeinderat entscheidet über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Ist das Bürgerbegehren zulässig, findet innerhalb von drei Monaten ein  Bürgerentscheid statt.

Beispiel

Eine Bürgerinitiative setzt sich mit einem Bürgerbegehren für die Öffnung einer derzeit gesperrten Straße ein, die durch ein Naturschutzgebiet verläuft. Die Initiatoren argumentieren, dass die Wiederöffnung die Verkehrsanbindung verbessern und die örtliche Infrastruktur entlasten würde.

Bürgerentscheid

Was ist das?

Eine direkte Abstimmung über eine kommunale Angelegenheit. Um dies durchzuführen, braucht es vorher ein Bürgerbegehren.
Pflichtaufgaben des Staates, wie Verwaltung oder Haushalt, sind beispielsweise an dieser Stelle ausgeschlossen nach § 24 Absatz 2 SächsGemO.

Wer kann einen Entscheid auslösen?

  • ein erfolgreiches Bürgerbegehren
  • der Stadtrat mit einer Zweidrittelmehrheit

Wer darf abstimmen?

Jeder Bürger der Stadt.

Ablauf:

  • Mehrheitliche Zustimmung erforderlich (aus mindestens 25 % der Wahlberechtigten).
  • Das Ergebnis ist verbindlich.
  • Änderungen sind erst nach 3 Jahren möglich.

Beispiel

8.000 von 40.000 Wahlberechtigten stimmen für eine Öffnung der gesperrten Straße durch ein Naturschutzgebiet, 12.000 stimmen dagegen. Der Entscheid ist gültig, aber das Anliegen wurde abgelehnt.

  • Wo liegt der Unterschied zwischen Einwohnerantrag und Kommunalpetition?

    Ein Einwohnerantrag zwingt die Stadt zur Beratung eines Themas im Stadtrat, erfordert aber eine hohe Unterschriftenzahl. Eine Kommunalpetition ist eine formelle Bitte oder Beschwerde, die jeder einreichen kann und vom Oberbürgermeister direkt entschieden oder Verwaltungsausschuss beschlossen wird.

  • Bürger oder Einwohner
    - Was ist der Unterschied?

    Bürger:
    Personen mit deutscher oder EU-Staatsangehörigkeit, die in der Stadt seit mindestens 3 Monaten wohnen. Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.

    Einwohner:
    Alle, die in der Stadt wohnen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit.



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Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.