FAQ zur Bundestagswahl
Warum sollte ich überhaupt wählen gehen?
Die Wähler bestimmen den Kurs der künftigen Politik mit. Die Abgeordneten im Bundestag treffen wichtige Entscheidungen für ganz Deutschland! So wählen sie etwa den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin, kontrollieren die Regierung und verabschieden Gesetze, die uns alle betreffen – auch in Plauen. Die Kanditaten finden Sie unter www.plauen.de/wahlen bei den zugelassenen Wahlvorschlägen.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 sind alle Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben (geboren am 23. Februar 2007 oder früher),
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten (Wohnungsnahme oder Aufenthalt seit 23. November 2024 oder früher) und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Das Wahlrecht tatsächlich ausüben kann jedoch nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.
Alle nach den genannten Kriterien wahlberechtigten Personen werden von Amts wegen am 12. Januar 2025 (= bundeseinheitlicher Stichtag für die Anlegung der Wählerverzeichnisse) in das Wählerverzeichnis der Stadt Plauen eingetragen, sofern sie hier mit alleiniger Wohnung oder - bei mehreren Wohnungen - mit Hauptwohnung gemeldet sind.
Andere Wahlberechtigte werden ab dem 13. Januar 2025 grundsätzlich nur auf einen fristgemäßen und schriftlichen Antrag hin in das Wählerverzeichnis eingetragen. Der Antrag kann bis spätestens 2. Februar 2025 beim FG Pass- und Meldewesen der Stadt Plauen gestellt werden. Eine Eintragung auf Antrag in das Wählerverzeichnis der Stadt Plauen kommt beispielsweise bei einem Zuzug aus einer anderen Gemeinde bzw. Stadt in Betracht.
Deutsche, die im Ausland leben und keine Wohnung in Deutschland innehaben, sind bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ebenfalls wahlberechtigt. Allerdings werden sie nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen sie an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie einen formgebundenen schriftlichen Antrag bei der für sie zuständigen Gemeinde / Stadt im Bundesgebiet auf Eintragung in das dortige Wählerverzeichnis stellen. Wird diesem Antrag stattgegeben, erhalten sie Briefwahlunterlagen an ihre angegebene Adresse im Ausland übersandt. Detaillierte Informationen für wahlberechtigte Deutsche im Ausland finden sich im Internetangebot der Bundeswahlleitung.
Wie wähle ich?
Wahlberechtigte können zunächst nur in dem Wahlraum wählen, der auf ihrer Wahlbenachrichtigung steht. Auf Antrag können sie jedoch einen Wahlschein erhalten, der ihnen die Möglichkeit zur Briefwahl oder das Aufsuchen eines anderen Wahlraumes ihres Wahlkreises (weil beispielsweise „ihr“ Wahlraum nicht barrierefrei erreichbar ist) gibt. Eine Übersicht finden Sie unter: www.plauen.de/wahlraeume.
Was mache ich mit der Wahlbenachrichtigung?
Wer eine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, kann am Wahlsonntag auch nur mit Personalausweis in sein Wahllokal gehen und sein Wahlrecht wahrnehmen. Der Wahlberechtigungsbrief dient dem Wähler als persönliche Information darüber, für welche Wahlen er wahlberechtigt ist und in welchem Wahlraum er am Wahlsonntag seine Stimme abgeben kann.
Was ist, wenn ich keinen Brief mit der Wahlbenachrichtigung bekommen habe?
Alle im Wählerverzeichnis der Stadt Plauen eingetragenen Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 2. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung.
Diese bestätigt, dass Sie in das Wählerverzeichnis der Stadt Plauen eingetragen worden sind und informiert Sie über
- den Wahltag und die Wahlzeit sowie
- den Wahlbezirk (Wahlraum), in dem Sie an der Bundestagswahl teilnehmen können.
Sollten Sie bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, setzen Sie sich bitte unverzüglich - jedoch bis spätestens zum 20. Februar 2025 - mit uns, Tel. (03741) 291-1132, in Verbindung.
Am Wahlsonntag bringen Sie bitte neben Ihrem Personalausweis oder Reisepass auch die Wahlbenachrichtigung mit.
Wenn Sie durch Briefwahl oder am Wahltag in einem anderen Stimmbezirk (Wahlraum) des Wahlkreises 165 - Vogtlandkreis wählen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein. Hierfür ist ein Antrag erforderlich. Diesen finden Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Was kann ich tun, wenn ich am 23. Februar nicht da bin?
Auf der Rückseite ist der Antrag abgedruckt, mit welchem man Briefwahlunterlagen beantragen kann. Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag vor dem Wahltag, also am 21. Februar bis 15 Uhr beantragt werden.
Dem Wähler stehen hierfür verschiedene Beantragungsmöglichkeiten offen - persönlich, schriftlich (postalisch, Fax), elektronisch (E-Mail: briefwahl@plauen.de, Internetformular: www.plauen.de/wahlen oder QR-Code).
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Wahlbrief bis spätestens 23. Februar 2025, 18 Uhr, beim Wahlamt der Stadt Plauen eingegangen sein muss.
Die Abgabe Ihres Wahlbriefs in einem der Wahlräume der einzelnen Wahlbezirke im Stadtgebiet am Wahlsonntag ist nicht möglich!
Wie funktioniert die Briefwahl?
Wir erklären: Briefwahl beantragen und richtig wählen.
Nach dem Erhalt der Briefwahlunterlagen kann man zwei Kreuz auf dem Stimmzettel setzen. Danach wird der Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag gelegt und zugeklebt. Anschließend wird die Versicherung an eidesstatt zur Briefwahl auf dem Wahlschein mit Datum und Unterschrift unterschrieben. Im Anschluss werden die Unterlagen in den roten Wahlbriefumschlag gesteckt, dieser verschlossen und unfrankiert bei der Post eingeworfen oder an der auf dem Umschlag angegebenen Stelle abgegeben.
Wo kann ich wählen gehen?
In Ihrem Wahllokal. Wo das ist, können Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung nachlesen. Auf www.plauen.de/wahlraeume finden Sie dazu eine Übersicht. In welches Wahllokal Sie gehen müssen, hängt von Ihrem Wahlbezirk ab. Wenn Ihr Wahllokal nicht barrierefrei ist, Sie dies aber benötigen, geben Sie am besten Ihre Stimme per Briefwahl ab.
Was muss ich beachten, wenn ich im Wahllokal wählen gehe?
Viel beachten müssen Sie nicht. Bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und ein Ausweisdokument mit. Anhand dieser Dokumente wird geprüft, ob jemand im Wählerverzeichnis steht und für welche Wahlen derjenige zur Stimmabgabe berechtigt ist. Stellen Sich auf eine kurze Wartezeit ein, denn jeder soll in Ruhe seine Kreuze setzen können. Verboten sind Fotos oder auch Selfie vom ausgefüllten Stimmzettel. Schreiben Sie nichts anderes auf die Stimmzettel.
Was ist, wenn ich kurzfristig krank werde und nicht in der Lage bin, ins Wahlbüro zu kommen?
Wer plötzlich am Wahltag erkrankt und nicht in der Lage ist, ins Wahllokal zu gehen , kann trotzdem wählen. Am Wahltag besteht noch bis 15 Uhr die Möglichkeit, bei der Wahlleitung in der eigenen Gemeinde Briefwahl zu beantragen, obwohl die Fristen zur regulären Briefwahl dann bereits abgelaufen sind. Das geht schriftlich, zum Beispiel per E-Mail oder FAX , nicht aber telefonisch. Zudem muss eine schriftliche Vollmacht für denjenigen ausgestellt werden, der die Briefwahlunterlagen beim zuständigen Wahlamt abholt.