Grundsteuer
Wer ein Grundstück oder eine Immobilie hat, muss jährlich Grundsteuer bezahlen. In Deutschland werden drei Arten von Hebesätzen unterschieden: Hebesatz für die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, Hebesatz für die Grundsteuer B für alle sonstigen Grundstücke und der Hebesatz für die Gewerbesteuer.
Die Reform der Grundsteuer wurde erforderlich, da das Bundesverfassungsgericht das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärte, weil es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelte und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoße. Die Grundsteuer auf der Grundlage des neuen Rechts ist ab dem 1. Januar 2025 zu erheben.
Die Festsetzung von Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag als Grundlage der Steuererhebung obliegt der Zuständigkeit der Finanzämter. Die Grundsteuer berechnet sich wie bisher, indem der vom Finanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert wird.
Häufige Fragen und Antworten
Was gilt für die Grundsteuer bis einschließlich 2024?
Bis zum 31.12.2024 gelten die Grundsteuerbescheide, die auf der Basis der bisherigen Einheitswerte, Ersatzwirtschaftswerte und Ersatzbemessungsgrundlagen erlassen wurden. Diese Grundlagen werden erst zum 31.12.2024 kraft Gesetz aufgehoben.
Für das Jahr 2024 wurden die Grundsteuerhebesätze in der Stadt Plauen festgesetzt in Höhe von
- Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft): 300 Prozent
- Grundsteuer B (sonstiges Grundvermögen): 505 Prozent
Was passiert zur »Grundsteuerreform 2025«?
In Umsetzung der Grundsteuerreform wurden zum Stichtag 1. Januar 2022 alle Grundstücke von der staatlichen Finanzverwaltung neu bewertet. Die Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide haben Sie bereits vom zuständigen Finanzamt erhalten.
Im Rahmen der Grundsteuerreform wurde eine Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt eingeführt, die ab dem Jahr 2022 gilt. Informationen, Erläuterungen und den Link zur Grundsteuer-Änderungsanzeige finden Sie unter Anzeigepflichten - Finanzämter - sachsen.de.
Konkrete Fragen zur Neubewertung Ihres Grundbesitzes in der Stadt Plauen richten Sie bitte zuständigkeitshalber an das Finanzamt Plauen. Ihren konkreten Ansprechpartner beim Finanzamt finden Sie auf den Bescheiden. Darüber hinaus besteht der Kontakt unter
Wie geht es ab dem Jahr 2025 weiter?
Ab dem 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer zum ersten Mal basierend auf den neuen Grundsteuerwerten erhoben. Der Stadt Plauen werden diese Daten vom Finanzamt Plauen als Datensatz übermittelt. Diese Daten bilden die Grundlage für die Erstellung der Grundsteuerbescheide.
Die jährliche Grundsteuer berechnet sich unter Berücksichtigung des vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrages und des Hebesatzes der Gemeinde wie folgt:
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuerbetrag/Jahr |
Ab dem 1. Januar 2025 gelten angepasste Grundsteuerhebesätze. In seiner Sitzung vom 22. Oktober hat der Stadtrat beschlossen, dass die Hebesätze wie folgt festgesetzt werden:
- Grundsteuer A: 110 Prozent
- Grundsteuer B: 490 Prozent
Wann erhalte ich meinen Grundbesitzabgabenbescheid für 2025?
Die Stadt Plauen erhebt die Grundsteuer mittels eines Grundbesitzabgabenbescheides, welcher bei bestehender Gebührenpflicht zur Straßenreinigung auch diese Gebührenfestsetzung beinhaltet. Die Grundbesitzabgabenbescheide für das Jahr 2025 werden nach Abschluss der Prüfung der vom Finanzamt übermittelten Daten für die Grundsteuer ab Januar 2025 versandt.
Bitte haben Sie Verständnis, dass das Fachgebiet Abgaben/Steuern nicht alle Grundbesitzabgabenbescheide zeitgleich im Januar 2025 versenden kann. Die Grundsteuerreform stellt die Stadt Plauen ebenso vor große Herausforderungen. Es sind geänderte Grundbesitzabgabenbescheide für ca. 28.000 Objekte zu erstellen. Dies kann erst erfolgen, sobald die vom Finanzamt eingegangenen Datensätze verarbeitet sind.
Bitte warten Sie diesen Grundbesitzabgabenbescheid der Stadt Plauen für 2025 ab.
Die den Steuerpflichtigen zuletzt erteilten Grundbesitzabgabenbescheide waren möglicherweise zugleich Vorauszahlungsbescheide für Folgejahre. Die Steuerpflichtigen wurden in diesem Fall aufgefordert, bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides jährlich zu bestimmten Fälligkeitsterminen Zahlungen auf die Grundbesitzabgaben zu leisten. Diese Zahlungsverpflichtungen entfallen ab dem 1. Januar 2025 zunächst.
Sollten Steuerpflichtige dem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundbesitzabgaben einen Dauerauftrag erteilt haben, ist dieser bitte zu stornieren. Ein solcher Dauerauftrag liegt vor, wenn Sie Ihre Bank beauftragt haben, in regelmäßigen Abständen einen gleichbleibenden Betrag auf das Konto der Stadt Plauen zu überweisen. Sofern für den Grundbesitz eine Grundsteuer und gegebenenfalls eine Straßenreinigungsgebühr für 2025 festzusetzen sind, wird in jedem Fall nach dem 1. Januar 2025 ein neuer Grundbesitzabgabenbescheid versandt.
Haben Steuerpflichtige der Stadt Plauen ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, wird darum gebeten, den Grundbesitzabgabenbescheid für 2025 und die begleitenden Informationen hierzu abzuwarten. Ein SEPA-Lastschriftmandat liegt dann vor, wenn Sie die Stadt Plauen vertraglich ermächtigt haben, den geforderten Betrag von Ihrem Konto einzuziehen.
Weitere Informationen
Bundesministerium der Finanzen
Das Bundeministerium der Finanzen bietet unter „Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer“ insbesondere Informationen zur Grundsteuer allgemein, zur Reform, zur Steuererklärung und den Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheiden der Finanzämter.
Bundesfinanzministerium - Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer
Finanzämter in Sachsen
Die Finanzämter in Sachsen bieten auf ihrer Internetseite weitere Informationen zur Grundsteuer, wie Erläuterungen zum Einspruchsverfahren, zur Feststellungserklärung, Elster, den Anzeigepflichten und zum Grundsteuerportal Sachsen.