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Datum: 20.11.2025

Anfrage Stadträtin Claudia Hänsel, Vorsitzende der Die Linke/Grüne-Fraktion, in der Sitzung des Wirtschaftsförderungsausschusses der Stadt Plauen vom 27.10.2025, TOP 4. Anfragen, öffentlicher Teil:

Stadträtin Claudia Hänsel, Vorsitzende Die Linke/Grüne-Fraktion, fragt, ob tatsächlich ein
Eislauftrainer Pflicht sei, wenn die Eislaufbahn von Schulklassen genutzt wird. Sie verweist
darauf, dass dies der Grund dafür sein könne, dass einige Lehrer den Besuch der Eislaufbahn
mit ihren Schülern scheuen, da sie ohne Trainer selbst in der Verantwortung stehen würden.

Bürgermeister Tobias Kämpf antwortet:

Cornelius Tiffel, Referent für Schulsport beim Landesamt für Schule und Bildung beantwortete unsere Nachfrage wie folgt:
Bei Besuchen von Schulklassen auf der Eisbahn sollte eine lizensierte Lehrkraft die Klasse begleiten oder ein lizensierter Eislauftrainer vor Ort sein.
Falls kein lizenzierter Fachvertreter vor Ort ist, haftet im Falle eines Unfalls die Schulleitung, die die Fahrt genehmigt hat.
Diese Regelung dient der Aufsichtspflicht und der Gewährleistung sicherer Unterrichtsabläufe sowie der fachgerechten Anleitung auf dem Eis.