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Datum: 20.11.2025

Anfrage Stadtrat Lars Legath, Bündnis Sahra Wagenknecht, in der Sitzung des Stadtrates der Stadt Plauen vom 21.10.2025, TOP 4. Anfragen, öffentlicher Teil:

Stadtrat Lars Legath, Fraktion Bündnis Sahra Wagenknecht, bezieht sich auf die Aussage von Frau Hein, Fachbereichsleiterin Finanzwesen dass man mit gezielten Reformen und Bürokratie Kosten einsparen könne.
Stadtrat Lars Legath schildert hierzu die Verfahrensweise beim Aufstellen eines Containers.
Nach Stellen des entsprechenden Antrages würde man von der Verwaltung 4 Bescheide erhalten: einen für das Aufstellen der Schilder, einen für die Sondernutzung und 2 Kostenbescheide mit 2 verschiedenen Kostennummern, welche getrennt überwiesen werden müssen.

Stadtrat Lars Legath bittet zu prüfen, ob diese Verfahrensweise optimiert werden könnte,
z. B. nur einen Kostenbescheid zu erstellen und einen Ansprechpartner zu erhalten, der über alle anfallenden Kosten insgesamt Auskunft geben könne.


Bürgermeisterin Kerstin Wolf antwortet:

Für das angesprochene Beispiel sind zwei Genehmigungen auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen erforderlich. Eine Verkehrsrechtliche Anordnung nach STVO und eine Sondernutzungserlaubnis nach Straßengesetz/Sondernutzungssatzung der Stadt Plauen.

Im Gegensatz zu anderen Kommunen steht bei der Stadt Plauen ein Antragsformular für beide Sachverhalte zur Verfügung.

Die Bearbeitung muss jedoch getrennt erfolgen. Hieraus ergeben sich zwei Genehmigungen die von zwei Bearbeitern erstellt werden und jeweils mit einem Kostenbescheid verbunden sind. Dies ist rechtssicher und stellt in der bisherigen Praxis kein Problem dar.

Insbesondere bei verspäteter Antragstellung ist eine getrennte Bearbeitung sogar vorteilhaft. So müssen zum Beispiel Haltverbote 72 Stunden vor Inkrafttreten aufgestellt werden. Die zugehörige Verkehrsrechtliche Anordnung kann nach Prüfung umgehend erlassen werden, ohne zeitlich von einer Sondernutzungserlaubnis abhängig zu sein.

Auch die Ahndung von Verstößen gegen Auflagen der Bescheide, kann nur auf Basis der unterschiedlichen Rechtsgrundlagen erfolgen.

Ob perspektivisch die Erstellung eines Kostenbescheides möglich ist wird noch geprüft werden.