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Datum: 22.09.2025

Anfrage Stadtrat Lars Legath, BSW-Fraktion, in der Sitzung des Stadtrates der Stadt Plauen vom 09.09.2025, TOP 4. Anfragen, öffentlicher Teil:

Stadtrat Lars Legath, BSW Fraktion, bei einem Gespräch mit dem Arbeitskreis Drogen,
habe sich die Frage ergeben, ob der Gleichstellungsbeauftragte zusätzlich auch als Gleichstellungsbeauftragter für Kinder und Jugendliche agieren könne.

Auf Ihre Anfrage antwortet Fachbereichsleiterin Haupt- und Personalverwaltung Carola Blume-Brake:

Der Kommunale Gleichstellungsbeauftragte agiert gemäß § 64 SächsGemO zur Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frau und Mann in Familie, Beruf und Gesellschaft sowie zur Schaffung von Chancengerechtigkeit für alle Geschlechter im örtlichen Zuständigkeitsbereich. Die Belange von Kindern und Jugendlichen sind dabei nicht ausgenommen. Die Verpflichtung zur Bestellung eines Kinder- und Jugendbeauftragten gibt es nicht.
Aktuell beträgt der Umfang für die Aufgaben des Kommunalen Gleichstellungbeauftragten insgesamt ca.18 Stunden pro Woche. Um spezielle Themen für Kinder- und Jugendliche zu initiieren und/oder entsprechende Projekte durchzuführen (Beteiligungsplattformen, Workshops, Jugendforen), müssten Zielstellung und Aufgabeninhalte konkretisiert werden. In der Folge muss der Personal- und Stellenbedarf neu ermittelt werden.