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Datum: 04.03.2026

Anfrage von Herrn Benjamin Zabel, sachkundiger Einwohner SPD/Initiative, in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 21.01.2026, TOP 3. Anfragen, öffentlicher Teil

Benjamin Zabel, sachkundiger Einwohner SPD/Initiative, spricht das Thema Katastrophenschutz an und verweist auf die Ereignisse in Berlin zu Beginn des Jahres. Er möchte wissen, wie die Stadt Plauen in Bezug auf Netzersatzanlagen aufgestellt ist. Dabei hebt er die Bedeutung mobiler Netzersatzanlagen für private Haushalte und Pflegeheime hervor. Herr Zabel schlägt vor, dieses Thema in einem der nächsten Ausschüsse zu behandeln.

Bürgermeisterin Kerstin Wolf antwortet:

Im Falle eines großflächigen und länger anhaltenden Stromausfalles ist von einer Katastrophenlage im betroffenen Gebiet auszugehen. In diesem Fall ist der Vogtlandkreis rechtlich und sachlich für die Koordination und Umsetzung ggf. auch gemeindeübergreifender Maßnahmen zuständig. Darüber hinaus hat der Vogtlandkreis den gesetzlichen Auftrag zur Entwicklung präventiver und operativer Strategien für derartige Szenarien in enger Abstimmung mit den Gemeinden.
Die Stadt Plauen ist in die entsprechenden Planungen und Maßnahmen eingebunden und wird bei Vorliegen einer derartigen Lage die vorgesehenen Notfallmeldestellen in Betrieb nehmen. Dafür sind aktuell die Hauptfeuerwache, die Feuerwehrhäuser der Ortsfeuerwehren und die Rettungswachen im Stadtgebiet vorgesehen.
Die Notfallmeldestellen dienen bei einem langanhaltenden und flächendeckenden Ausfall der Stromversorgung und der Telekommunikationsinfrastruktur als Anlaufpunkte für die Bevölkerung, insbesondere zur Meldung von medizinischen Notfällen, Bränden und sonstigen Ereignissen, die Einsätze der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und weiterer Sicherheitsorganisationen erforderlich machen.
Dazu stehen die Notfallmeldestellen in Funkkontakt mit der Integrierten Regionalleitstelle der Feuerwehr und des Rettungsdienstes in Zwickau. Derzeit erfolgt die Beschaffung zusätzlicher Funktechnik für die vorgesehenen Notfallmeldestellen.
Um die dauerhafte Notstromversorgung der Notfallmeldestellen im Ereignisfall zu gewährleisten, ist geplant, die Standorte schrittweise mit einspeisefähigen Stromanschlüssen auszustatten und im Einsatzfall mit entsprechenden Notstromaggregaten zu versorgen.
Im Bestand der Feuerwehr sind zum derzeitigen Zeitpunkt mehrere geeignete Notstromaggregate vorhanden. Die Hauptfeuerwache in der Poeppigstraße verfügt bereits über eine entsprechende Notstromversorgung, das neue Feuerwehrhaus der Ortsfeuerwehr Straßberg-Neundorf beinhaltet ebenfalls eine stationäre Netzersatzanlage.
Neben den Notfallmeldestellen nimmt die Stadt Plauen im Ereignisfall auch das Bürgerinformationszentrum (BIZ) in der Festhalle Plauen in Betrieb. Über die Funktion als Notfallmeldestelle hinaus, dient das Bürgerinformationszentrum als Anlaufstelle für die Bevölkerung bei ereignisspezifischen Fragen und ermöglicht zudem eine notfallmedizinische Erstversorgung und qualifizierte Erste Hilfe durch eine medizinische Grundschutzeinheit.
Dazu arbeitet die Stadt Plauen eng mit dem Rettungszweckverband Südwestsachsen zusammen. Zur Sicherstellung der Stromversorgung im Falle eines längeren Stromausfalles verfügt die Festhalle ebenfalls über eine externe Netzersatzanlage.
Zur Verbesserung der quantitativen und räumlichen Abdeckung des Stadtgebietes plant die Stadt Plauen zudem aktuell die Ertüchtigung weiterer Standorte als Bürgerinformationszentren. So wurde beispielsweise im Rahmen der Errichtung des »Sportforum Vogtland« bereits bauseitig eine Einspeisemöglichkeit durch eine externe Netzersatzanlage vorgesehen, die zukünftig die Nutzung des Objektes als Bürgerinformationszentrum ermöglicht.
Auch im Zuge der Sanierung der Allendeschule wurde eine entsprechende Ertüchtigung vorgenommen, so dass auch dieses Objekt zukünftig für eine Nutzung als Bürgerinformationszentrum in Frage kommt. Die Beschaffung der erforderlichen Netzersatzanlagen ist im aktuellen Haushalt bereits vorgesehen und wird zukünftig fortgeschrieben. Sofern diesbezüglich Fördermöglichkeiten bestehen, wird die Stadt Plauen diese selbstverständlich nutzen. Aktuell finden dazu Abstimmungen mit dem Vogtlandkreis statt.
Die örtlichen Krankenhäuser sind im Rahmen ihrer Eigenschaft als Bestandteil der kritischen Infrastruktur gesetzlich verpflichtet, die (Not-) Stromversorgung auch bei Ausfall des Stromnetzes zu gewährleisten und halten entsprechende Kapazitäten vor. Diese gesetzliche Verpflichtung besteht für die Betreiber von Pflegeeinrichtungen hingegen derzeit nicht, wenngleich dies Gegenstand aktueller Initiativen ist. Aus diesem Grund sind die Betreiber entsprechender Einrichtungen dringend angehalten, in eigener Verantwortlichkeit die Notstromversorgung ihrer Objekte sicherzustellen.
Der Rettungszweckverband Südwestsachsen, als Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes im Vogtlandkreis, steht in diesem Zusammenhang bereits seit dem Jahr 2022 mit den Einrichtungen in engem Austausch und unterstützt die Betreiber auf Wunsch bei der Krisenvorsorgeplanung. Dies beinhaltet insbesondere auch die Frage der Vorhaltung von ausreichend dimensionierten Netzersatzanlagen.
Ob und in welchem Umfang die Vorhaltung mobiler Netzersatzanlagen im privaten Bereich erforderlich bzw. sinnvoll ist, hängt stark von den individuellen Umständen und Herausforderungen ab, so dass hierzu keine pauschalen Aussagen getroffen werden können.