Inhalt
Datum: 19.01.2026

Bilanz der Verkehrsüberwachung 2025

Die Maßnahmen zur Verkehrsüberwachung werden nach der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Überwachung des Straßenverkehrs durchgeführt.
Dabei steht der Schutz von schwächeren Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern, Radfahrern, Moped- und Motorradfahrern besonders im Fokus der Verkehrsüberwachung.
Dementsprechend werden Messungen vorrangig an Unfallschwerpunkten, vor Kitas, Schulen, in verkehrsberuhigten Bereichen und an besonderen Gefahrenstellen durchgeführt. Die Kontrollen sollen nicht nur an Gefahrenorten und zu besonderen Gefahrenzeiten durchgeführt werden, sondern möglichst flächendeckend erfolgen. Daher wird mitunter auch präventiv überwacht.
Die Stadt Plauen betreibt aktuell sechs stationäre und zwei mobile Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen. Darüber hinaus gibt es vier stationäre Rotlichtüberwachungsanlagen. Aufgrund des Ablaufs der Nutzungsdauer ist für das Frühjahr 2026 die Erneuerung der Rotlichtanlagen geplant. Detaillierte Informationen zu den neuen Überwachungsanlagen erfolgen zu gegebener Zeit. Am 20. Januar werden daher weitere Testmessungen im Stadtgebiet durchgeführt. Die Beschaffung zusätzlicher Anlagen zur stationären und mobilen Geschwindigkeitsüberwachung ist derzeit nicht geplant.
Bei den Messungen wurden im Jahr 2025 rund 27.800 Verstöße im Zuge der Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung durch die Verwaltungsbehörde festgestellt. Die mobile Geschwindigkeitsüberwachung löste in 12.422 Fällen (2024: 10.620) aus, die stationäre Geschwindigkeitsüberwachung in 11.874 Fällen (2024: 13.754) und die stationäre Rotlichtüberwachung in 3.517 Fällen (2024: 3.925). Für diese Verstöße wurden Verwarnungen und Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 1.333.000 Euro erhoben. »Im Jahr 2024 wurden rund 28.300 Verstöße festgestellt; die Einnahmen beliefen sich auf rund 1.384.000 Euro«, so die Fachgebietsleiterin der Bußgeldstelle, Alexandra Wölfel.
Die Erfahrungen zeigen, dass eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachung an besonderen Gefahrenstellen und Unfallschwerpunkten sinnvoll ist. Um kurzfristige Reaktionszeiten und die erforderliche Flexibilität bei der Kontrolltätigkeit erreichen zu können, sind auch weiterhin zusätzlich zwei Fahrzeuge zur mobilen Geschwindigkeitsüberwachung eingesetzt. Für die Fahrzeuge werden monatliche Einsatzpläne aufgestellt und veröffentlicht, die sicherstellen, dass eine flächendeckende Kontrolle stattfindet. Hierbei werden auch Hinweise aus der Bürgerschaft berücksichtigt.
Im ruhenden Verkehr wurden durch die Polizei und den Gemeindlichen Vollzugsdienst (Fachgebiet Polizeibehörde) 15.374 Fälle geahndet (2024: 13.072 Fälle). Die Einnahmen belaufen sich auf rund 379.000 Euro (2024 rund 325.000 Euro).
»Wir bedanken uns bei allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern, die sich im Straßenverkehr rücksichtsvoll und regelkonform verhalten. Damit vermeiden sie nicht nur die Zahlung von Bußgeldern, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit im Straßenverkehr«, so Alexandra Wölfel.

Zusammenfassung in Zahlen
2025 / 2024

ruhender Verkehr: 15.374 Fälle / 13.072 Fälle
Erträge: 379.000 Euro / 325.000 Euro

mobile Geschwindigkeitsüberwachung: 12.422 Fälle / 10.620 Fälle
Erträge: 546.000 Euro / 505.000 Euro

stationäre Geschwindigkeitsüberwachung: 11.874 Fälle / 13.754 Fälle
Erträge*: 455.000 Euro / 487.000 Euro

stationäre Rotlichtüberwachung: 3.517 Fälle / 3.925 Fälle

Erträge*: 331.000 Euro / 393.000 Euro

Böhlerstraße: 793 Fälle / 662 Fälle
Reichenbacher Straße / Knielohstraße: 532 Fälle / 639 Fälle
Chamissostraße / Reißiger Straße: 1.438 Fälle / 1.480 Fälle
Trockentalstraße / Straßberger Straße: 754 Fälle / 1.144 Fälle

*Erträge können nicht standortspezifisch ausgewertet werden.