Erholungsorte Jößnitz und Steinsdorf beantragen erneut Prädikat
2004 erhielten die Plauener Ortsteile Jößnitz und Steinsdorf erstmals das Prädikat »staatlich anerkannter Erholungsort«. Die erste Wiederholung der Prädikatausstellung erfolgte im Jahr 2016 und auch in diesem Jahr soll der Titel verlängert werden. Die Unterlagen dafür wurden am 13. April beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) eingereicht.Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 21. April den Verfahrensstand zustimmend zur Kenntnis genommen.
Im Regionalplan Chemnitz wird Jößnitz sowohl als Erholungsort, aber auch als Schwerpunkt des archäologischen Kulturdenkmalschutzes und Bereich einer Landschaft mit besonderer Prägung durch historische Kulturlandschaftselemente ausgewiesen.
Im aktuellen Tourismuskonzept der Stadt Plauen gehört der Erhalt des Status »Erholungsort« zum Maßnahmenbündel Qualitätsentwicklung. Das Plauen-Jößnitzer Wanderparadies ist dabei eines der Leitprojekte.
Im 12. Landeswettbewerb »Unser Dorf hat Zukunft« im Jahr 2025 konnte sich Jößnitz erfolgreich platzieren. Herausgestellt wurden hier die Entwicklungskonzepte und die wirtschaftlichen Initiativen, insbesondere im Tourismus, der Zusammenhalt im Ort sowie die sozialen und kulturellen Aktivitäten. Aber auch der Umweltschutz, die Barrierefreiheit und die Grüngestaltung wurden als beispielgebend beschrieben.
»All das sind gute Gründe, die wiederholte Ausstellung des Prädikats anzustreben und so weiterhin die Grundlage für die zukünftige touristische Entwicklung des Erholungsortes zu haben. Die Stadtverwaltung Plauen hat gemeinsam mit der örtlichen Verwaltung Jößnitz die erforderlichen Unterlagen aufbereitet und zusammengestellt. Neben einer Vielzahl von statistischen Erhebungen und Gutachten kommt der Entwicklungskonzeption maßgebliche Bedeutung zu. Diese wurde federführend von der örtlichen Verwaltung des Ortteiles Jößnitz erarbeitet«, so Bürgermeister Tobias Kämpf, der auch den Mitarbeitern der städtischen Verwaltung für die gute Zusammenarbeit dankt. »Ohne das Miteinander verschiedener Bereiche hätten die Unterlagen nicht termingerecht in der gewünschten Qualität beim SMWK eingereicht werden können.«
Die Begehung des Ortsteils durch den Landesbeirat wird am 26. August erfolgen. Der Landesbeirat behält sich vor, nach Sichtung der Unterlagen weiterführende Stellungnahmen beziehungsweise Gutachten einzufordern.