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Datum: 04.06.2024

Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni

Der Wahlsonntag am 9. Juni rückt näher. Am 9. Juni können Wahlberechtigte von 8 bis 18 Uhr ihre Stimme abgeben. Gewählt wird das Europäische Parlament sowie die Stadträte der Stadt Plauen, die Kreisräte des Vogtlandkreises und die Ortschaftsräte der Ortschaften Großfriesen, Jößnitz, Kauschwitz, Neundorf, Oberlosa und Straßberg. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Unionsbürgern ein gültiger Identitätsausweis oder Reisepass, mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Das Fotografieren und Filmen in der Wahlkabine ist verboten.

Ein FAQ zur Wahl mit vielen Fragen und Antworten ist unter www.plauen.de/faq-wahlen hinterlegt.

Wahlräume

Für die Wahlen am 9. Juni stehen in der Stadt Plauen 46 Wahlräume zur Verfügung. Weiterführende Informationen zu den Wahlräumen können unter www.plauen.de/wahlen und über den QR-Code auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief abgerufen werden.

Bei 4 Wahlräumen ergeben sich Änderungen zu den letzten Wahlen.

  • Wahlbezirk 1 und 2: Mehrzweckhalle Kasernenstraße, Wahlraum 1, Europaratstraße 5, 08523 Plauen (alt: Behördenzentrum, ehem. WbG Plauen, Wahlraum 1, Europaratstraße 15, 08523 Plauen)
  • Wahlbezirk 31: Siedlerheim Sorga, Weißdornweg 21, 08529 Plauen (alt: KITA „Friesenzwerge“, Kleinfriesener Straße 52, 08529 Plauen)
  • Wahlbezirk 37: Herbart-Grundschule, Turnhalle, Zugang über Leibnizstraße, Herbartstraße 2, 08527 Plauen (alt: Tivoli Plauen, Pfaffenfeldstraße 2a, 08527 Plauen)

Stimmen und Stimmzettel

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Diese werden im Wahlraum bereitgehalten und dem Wahlberechtigten bei Betreten des Wahlraums ausgehändigt.

Jeder Wahlberechtigte kann folgende Anzahl an Stimmen vergeben:

  • Wahl zum Europäischen Parlament - eine Stimme.
  • Stadtrats-, Kreistags- und Ortschaftsratswahl - jeweils drei Stimmen

Eine Besonderheit gibt es in den Ortschaften Kauschwitz und Oberlosa. Hier wurde nur ein Wahlvorschlag abgegeben/zugelassen. Somit gibt es hier eine Mehrheitswahl. Es können die Bewerber, deren Namen im Stimmzettel aufgeführt sind und andere Personen gewählt werden. Der Wahlberechtigte kann jedem Bewerber oder jeder anderen Person nur eine Stimme geben. Er gibt seine Stimme in der Weise ab, indem er auf dem Stimmzettel Bewerber durch Ankreuzen oder auf andere eindeutige Weise oder andere Personen durch eindeutige Benennung auf den freien Zeilen als gewählt kennzeichnet.

Auszählung

Ab 18 Uhr findet in den einzelnen Wahlräumen die Ergebnisfeststellung statt. Ausgezählt werden die Stimmen in der Reihenfolge Europawahl, Stadtratswahl, Kreistagswahl und ggf. Ortschaftsratswahl. Die Ergebnisse werden in 46 allgemeinen Wahlbezirken und 15 Briefwahlvorständen ermittelt. Ab 15 Uhr beginnt im Rathaus der Stadt die Prüfung der Zulassung der Wahlbriefe, ab 18 Uhr folgt dann die Auszählung der Briefwahl.

Wahlleitung

Die Wahlleitung sitzt im kleinen Saal des Rathauses (Unterer Graben 1, 08523 Plauen). Im gleichen Gebäude findet auch die Ergebnisermittlung der Briefwahl statt.

Ergebnispräsentation

Wer möchte, kann die Ergebnisse der Auszählung unter www.plauen.de/wahlen verfolgen. Im Foyer vor dem Ratssaal findet zudem eine kleine öffentliche Ergebnispräsentation statt.

Barrierefreies Wählen

Insgesamt stehen in Plauen 22 barrierefreie Wahlräume zur Verfügung. Eine Übersicht ist unter www.plauen.de/wahlen zu finden. Sollte der auf der Wahlbenachrichtigung benannte Wahlraum nicht barrierefrei sein, können mit den rechtzeitig zu beantragenden Wahlscheinen die Stimmen in einem Wahllokal mit barrierefreiem Zugang abgegeben werden.

Blinde und sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger können ihre Stimme zur Europawahl mit Hilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson abgeben. Stimmzettelschablonen werden kostenlos von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV) ausgegeben.

Hilfspersonen am Wahltag

Wahlberechtigte, die am Wahlsonntag ihre Stimme vor einem Wahlvorstand abgeben wollen, aber nicht schreiben oder lesen können oder durch körperliche Gebrechen gehindert sind, ihre Stimmen allein abzugeben, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Sie müssen dies aber dem Wahlvorstand bekanntgeben.

Plötzliche Erkrankung

Wahlberechtigte, die aufgrund einer plötzlichen Erkrankung nicht in der Lage sind, den Wahlraum aufzusuchen, können am Wahltag bis 15 Uhr einen Wahlscheinantrag stellen und mittels Briefwahl abstimmen.

Briefwahl

Wer am Wahlsonntag nicht zur Wahl gehen kann, der sollte die Möglichkeit der Briefwahl nutzen. Zum jetzigen Zeitpunkt wurden bereits rund 10.340 Wahlscheine erteilt. Es wird mit rund 11.000 Wahlscheinanträgen bis zum Wahlsonntag gerechnet. Zum Vergleich: 2019 waren es insgesamt rund 6.500 Wahlscheinanträge.

Für elektronische Wahlscheinanträge, die erst am Freitag (7. Juni) im Briefwahlbüro eingehen, kann keine Garantie für eine pünktliche Zustellung gegeben werden. Wahlberechtigte, die noch per Briefwahl wählen möchten, sollten ihre Stimme daher besser im Briefwahlbüro im Rathaus abgeben. Möglich ist dies bis zum 7. Juni 2024 um 18 Uhr. Briefwähler sollten unbedingt die Postlaufzeiten beachten und die Briefwahlunterlagen rechtzeitig an die Stadt Plauen zurücksenden.

Einschränkungen am 10. Juni 2024

Einschränkungen des Dienstbetriebes der Stadtverwaltung am 10.06.2024 Da die Stimmauszählung und die Ergebnisermittlung bis in die Nacht andauern werden, ergeben sich daraus Einschränkungen auf den laufenden Dienstbetrieb am Folgetag. Der Gemeindewahlausschuss wird voraussichtlich am 17. Juni um 16.30 Uhr im Zimmer 345 die endgültigen Wahlergebnisse der Stadtrats- und Ortschaftsratswahlen feststellen.

Alle ausführlichen Informationen unter www.plauen.de/wahlen