Grundbesitzabgaben Stadt Plauen 2026: Bescheide nur bei Änderungen
Die Stadt Plauen macht hinsichtlich der Grundsteuerfestsetzung für das Kalenderjahr 2026 von der Möglichkeit der öffentlichen Bekanntmachung Gebrauch und setzt die Grundsteuer in gleicher Höhe und mit den gleichen Fälligkeitsterminen wie im Vorjahr fest. Diese Bekanntmachung erfolgte am 12.01.2026 in den Amtlichen Veröffentlichungen der Stadt Plauen unter www.plauen.de/amtliche.Für die Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren wurde ebenso von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, Bescheide mit Dauerwirkung für Folgejahre zu erlassen.
Das bedeutet, dass zu Beginn des Jahres 2026 alle diejenigen Abgabenpflichtigen, die für das Jahr 2026 Grundsteuer und/oder Straßenreinigungsgebühren in gleicher Höhe und zu den gleichen Fälligkeitsterminen wie im Jahr 2025 zu entrichten haben, keinen gesonderten Grundbesitzabgabenbescheid erhalten. Mit dem Bescheid für 2025 wurde darauf bereits hingewiesen.
Abgabenpflichtige, die der Stadt Plauen ein Sepa-Lastschriftmandat erteilt haben, müssen nichts tun. Die Beträge werden automatisch zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen abgebucht. Sollte sich jedoch die mitgeteilte Bankverbindung oder das Kassenzeichen geändert haben, ist diese Änderung der Stadtkasse noch vor Fälligkeit per Mail an stadtkasse@plauen.de mitzuteilen. Sofern kein Sepa-Lastschriftmandat erteilt wurde, sind die Abgaben zum jeweiligen Fälligkeitstermin vom Abgabenpflichtigen zu überweisen.
Sollten Bürgerinnen und Bürger ihr Eigentum im Jahr 2025 übertragen haben, bleibt die Abgabenpflicht zunächst bestehen, bis sie einen entsprechenden Bescheid der Stadt Plauen erhalten. Dies ist erst möglich, wenn das zuständige Finanzamt eine geänderte Festsetzung zum Steuerpflichtigen, dem neuen Eigentümer, getroffen hat und diese Änderung von der Stadt Plauen umgesetzt werden konnte.
Die ausstehenden Bescheide für das Jahr 2025, dies sind derzeit noch etwa 20 Prozent der Objekte der Stadt Plauen, werden vorrangig bearbeitet. Für Rückfragen zu diesen Festsetzungen - hierfür ist die Bekanntgabe des Bescheides abzuwarten - ist das Fachgebiet Abgaben/Steuern der Stadt Plauen unter Telefon 03741 291 1299 oder per E-Mail über steuern@plauen.de erreichbar.