Telefonsprechtag für Zwangsausgesiedelte
Die Sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Dr. Nancy Aris, bietet am 21. Mai einen Beratungstag für Menschen an, die Opfer der Zwangsaussiedlungen an der innerdeutschen Grenze geworden sind.
Am 1. Juli 2025 tritt das novellierte SED-Unrechtsbereinigungsgesetz in Kraft. Es bringt Verbesserungen für ehemals politisch Verfolgte – auch für die Zwangsausgesiedelten. Menschen, die aus dem Gebiet der innerdeutschen Grenze zwangsweise umgesiedelt wurden, haben künftig Anspruch auf eine einmalige Leistung in Höhe von 7.500 Euro.
Da viele Betroffene von dieser Neuregelung bislang kaum Kenntnis haben, informiert die Sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und bietet gezielte Unterstützung an. Am 21. Mai 2025 findet ein telefonischer Beratungstag statt, der sich ausdrücklich an diese Betroffenengruppe richtet. Zwischen 8 und 16 Uhr beantwortet Maximilian Heidrich unter der Telefonnummer 0351 493 3700 Fragen zur Rehabilitierung und Entschädigung. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Gemeinsam mit den Ratsuchenden klärt Maximilian Heidrich, ob die Voraussetzungen für eine Anerkennung des erlittenen Unrechts vorliegen und welche Schritte dafür notwendig sind.