Anfrage im Finanzausschuss - Information der Bürger über Übung des Rettungszweckverbandes
Anfrage Maike Kühn, AfD-Fraktion, in der Sitzung des Finanzausschusses vom 24.09.2026 TOP 6 Anfragen (§ 20 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Plauen):Stadträtin Maike Kühn, AfD-Fraktion berichtet, dass am Samstag (19. September) eine größere Übung des Rettungszweckverbandes (RZV) stattgefunden habe. Sie merkt an, dass die entsprechende Information über die sozialen Medien aus ihrer Sicht erst veröffentlicht worden sei, als die Übung bereits begonnen habe. Dies erachte sie als vergleichsweise spät.
Stadträtin Maike Kühn regt daher an, bei zukünftigen Übungen entsprechende Informationen möglichst frühzeitig über die sozialen Medien zu veröffentlichen.
Oberbürgermeister Zenner erklärt, dass er den Hinweis aufnehmen und entsprechend weitergeben werde. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass zu prüfen sei, inwieweit eine frühzeitige Information in jedem Fall möglich sei, da bei bestimmten Übungen gegebenenfalls ein möglichst realistischer bzw. unangekündigter Ablauf vorgesehen sein könne.
Stadträtin Maike Kühn stellt hierzu klar, dass es sich aus ihrer Sicht in diesem Fall nicht um eine Übung gehandelt habe, die unangekündigt bzw. überraschend hätte erfolgen sollen.
Oberbürgermeister Zenner erklärt abschließend, dass er die Anregung weitergeben werde. Zudem merkt er an, dass auch er über den erfolgten Alarm verwundert gewesen sei.
Nadine Läster, Leiterin Medien- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Plauen, antwortet in Abstimmung mit Patrick Heinritz, Fachgebietsleiter Brandschutz:
An der besagten Übung waren insgesamt rund 200 Einsatzkräfte verschiedener Organisationen beteiligt. Der Anteil unserer Feuerwehr beschränkte sich hierbei planmäßig auf 20 Kameradinnen und Kameraden.
Die Gesamtorganisation der Übung - einschließlich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - lag vollumfänglich beim federführenden Rettungszweckverband (RZV). Da der RZV über eine eigene Pressestelle verfügt, die Medien bereits im Vorfeld geladen und umfassendes Informationsmaterial bereitgestellt hatte, wurde von städtischer Seite bewusst auf eine parallele, eigene Berichterstattung verzichtet. Dies entspricht dem allgemeinen Grundsatz, dass die Kommunikationshoheit stets beim jeweiligen Veranstalter liegt.
Ein wesentliches Ziel dieser Maßnahme war es, die Alarmierungsketten, Anfahrtswege und das Beziehen der Bereitstellungsräume unter möglichst realitätsnahen Bedingungen zu proben. Eine im Vorfeld zu breit gestreute Ankündigung hätte den Übungserfolg in diesem Fall beeinträchtigt. Die teilnehmenden Einsatzkräfte sollen ein möglichst realistisches Szenario vorfinden - auch die Medien werden hier nachvollziehbar nur mit Sperrfrist bedient.
Eine pauschale Ankündigung jeder einzelnen Ausbildungs- und Übungsmaßnahme der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehren über die städtischen Kanäle ist aufgrund der hohen Frequenz dieser Maßnahmen weder praktikabel noch zielführend.
Selbstverständlich ist eine frühzeitige Information der Öffentlichkeit bei Großübungen, die spürbare Auswirkungen auf die Bevölkerung haben (z. B. durch Straßensperrungen oder starke Rauchentwicklung), sinnvoll und notwendig. Auch in diesen Fällen bleibt es jedoch am effektivsten, wenn die Steuerung zentral und koordiniert durch den Hauptveranstalter erfolgt. Eine Abstimmung wird erfolgen, um mit Beginn der Übung auf den städtischen Kanälen informieren zu können.