Anfrage im Stadtrat - Überprüfung der Geschwindigkeitsbegrenzung - Straßberger Straße ab Siegener Straße bis Ortsausgang Plauen sowie in Gegenrichtung
Anfrage Stadtrat Bernd Stubenrauch, SPD/Initiative-Fraktion, in der Sitzung des Stadtrates der Stadt Plauen vom 08.09.2026, TOP 4. Anfragen, öffentlicher Teil:Stadtrat Bernd Stubenrauch, bittet die Stadtverwaltung, intensiv zu prüfen, ob auf der Straßberger Straße ab der Siegener Straße bis zum Ortsausgang Plauen sowie in Gegenrichtung eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h ausgeschildert werden könnte.
Bernd Stubenrauch beschreibt die Situation vor Ort insbesondere aufgrund des Verkehrsaufkommens ab 5.30 Uhr als äußerst belastend. Nach seiner Darstellung führten Schwerlasttransporte verschiedener ansässiger Firmen zu erheblichem Lärm.
Bürgermeisterin Kerstin Wolf antwortet:
Gem. § 45 Abs. 1 S. 1 StVO können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Gem. § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StVO haben sie das gleiche Recht zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen. Es handelt sich um eine Ermessensvorschrift.
Somit besteht ein nicht unerheblicher Prüfbedarf, der bisher noch nicht abgeschlossen werden konnte. So gilt es, neben der Ermittlung der Lärmbelastungen unter Ansatz der Grenzwerte nach Lärmschutz-Richtlinien-StV, letztlich die jeweiligen Interessen des fließenden Verkehrs sowie der
betroffenen Anwohner abzuwägen.
Nur bei einer Überschreitung der Werte nach den Lärmschutz-Richtlinien-StV mit 70 dB am Tag und 60 dB in der Nacht in einem allgemeinen Wohngebiet wird sich ein Anspruch auf ermessensfehler- freie Entscheidung gegebenenfalls auch auf null reduzieren.
Die Prüfung wird fortgesetzt und das Ergebnis den Fraktionen des Stadtrates mitgeteilt.