Betreuungskosten - Stadtrat trifft am Dienstag Entscheidung
Im Stadtrat der Stadt Plauen steht am 17. Dezember 2024 die Entscheidung über eine Anpassung der Elternbeiträge in allen drei Betreuungsbereichen an. Die bisherige Übergangsregelung in § 8 der Elternbeitragssatzung, die am 31.12.2024 ausläuft, soll nach dem Vorschlag der Stadtverwaltung nicht verlängert werden. Stattdessen ist vorgesehen, die Satzung wieder mit festen Prozentwerten für die Elternbeiträge zu fassen.Künftig würde die Stadt Plauen jährlich zum 30.06. die durchschnittlichen Personal- und Sachkosten pro Betreuungsplatz des Vorjahres feststellen. Die Beiträge würden dann in Höhe der festgelegten Prozentwerte von diesen Durchschnittskosten für das kommende Jahr berechnet.
Die Stadtverwaltung hat nach Gesprächen mit allen Stadtratsfraktionen und Beratungen in den Ausschüssen einen Kompromiss erarbeitet, der dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorliegt. Der Vorschlag sieht vor, dass die Elternbeiträge ab 01.01.2025 folgende Werte betragen sollen:
o In der Krippe 16 Prozent der durchschnittlichen Kosten 2023 -> 248,01 EUR monatlich,
o im Kindergarten 20 Prozent der durchschnittlichen Kosten 2023 -> 129,17 EUR monatlich,
o im Hort 21 Prozent der durchschnittlichen Kosten 2023 -> 73,24 EUR monatlich.
Die Stadt Plauen bewegt sich damit im Bereich der Krippenplätze im unteren Bereich der gesetzlichen Mindestgrenzen für Elternbeiträge (mindestens 15 Prozent, maximal 23 Prozent). Für die Bereiche Kindergarten und Hort liegt der Rahmen zwischen 15 und 30 Prozent.
Für 2026 sollen die Prozentsätze nach dem Vorschlag der Verwaltung auf 18 Prozent in der Krippe sowie je 22 Prozent im Kindergarten und im Hort steigen. Die Beiträge würden sich dann aus den durchschnittlichen Kosten des Jahres 2024 ergeben, die Mitte 2025 ermittelt werden. Diese neuen Kosten und Elternbeiträge sollen rechtzeitig bekanntgegeben werden.
Bürgermeister Tobias Kämpf: »Plauen bleibt eine kinderfreundliche Stadt! Trotz notwendiger Anpassungen bei den Elternbeiträgen unterstützen wir Familien weiterhin. So erhalten Familien mit mehreren Kindern Rabatte auf die Elternbeiträge: 40 % für das zweite, 80 % für das dritte Kind. Ab dem vierten Kind fallen keine Gebühren mehr an. Alleinerziehende profitieren von noch höheren Rabatten: 10 % für das erste, 50 % für das zweite und 90 % für das dritte Kind.
Neben diesen finanziellen Entlastungen bietet Plauen zahlreiche weitere Angebote für Kinder und Jugendliche. Museen und die Vogtlandbibliothek sind für unter 16-Jährige kostenlos. Jedes Neugeborene erhält ein Willkommensgeschenk und die Stadt verfügt über ein dichtes Netz an Spielplätzen. Diese Investitionen in unsere jüngsten Bürgerinnen und Bürger zeigen, dass Familien in Plauen im Mittelpunkt stehen.«
Hintergrund des Vorschlags ist die erhebliche Kostensteigerung bei der Kinderbetreuung in Plauen - allein von 2022 zu 2023 stiegen die durchschnittlichen Kosten um etwa neun Prozent. Da die Elternbeiträge seit 2018 nahezu unverändert geblieben sind und auch der Landeszuschuss in diesem Zeitraum nur geringfügig angepasst wurde, trägt der städtische Haushalt die gestiegenen Kosten weitgehend allein. Dies hat den Anteil der Elternbeiträge an den Gesamtkosten kontinuierlich sinken lassen.
Angesichts der angespannten Haushaltslage in vielen sächsischen Kommunen sieht die Verwaltung eine Anpassung der Elternbeiträge als unumgänglich an, um einen fairen Anteil an den Gesamtkosten wiederherzustellen. Der vorliegende Kompromiss soll die Erhöhung jedoch abmildern und familienfreundlich gestalten.
Zudem wird eine neue Verfahrensregelung vorgeschlagen: Die sogenannte »Dynamisierung« würde dazu führen, dass sich die Elternbeiträge künftig automatisch an die Kostenentwicklung anpassen. Dies soll in der Zukunft größere Sprünge bei der Entwicklung der Elternbeiträge vorbeugen.
Die Entscheidung über diesen Vorschlag fällt am 17. Dezember 2024 im Stadtrat.
Familien mit geringem Einkommen haben weiterhin die Möglichkeit, beim Jugendamt des Landratsamtes Vogtlandkreis eine vollständige oder teilweise Übernahme des Elternbeitrags zu beantragen.