Einwand gegen die Einziehungsabsicht eines Teilabschnitts der K 7807 ans LasuV geschickt
Am 6. März erhielt die Stadt Plauen einen Anordnungsbescheid der Landesdirektion Chemnitz zur Bekanntmachung des Einzugs eines Teilabschnitts der K7807 in Oberlosa. Dieser musste bis 26. März amtlich bekannt gemacht werden und der Landesdirektion gegenüber nachgewiesen werden. Innerhalb von drei Monaten können die Stadt und alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger gegen diese Bekanntmachung Einwendungen beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr und bei der Stadt geltend machen.Die Stadt hat sich in der 21. Kalenderwoche mit einem 18-seitigen Schreiben inklusive Anlagen ans LaSuV gewendet, es ging zeitgleich an Stadträte und Oberlosaer Ortsräte. Nachzulesen ist der Widerspruch der Stadt unter www.plauen.de/stellungnahme
»Wir als Stadt haben unsere fundiert formulierten Einwendungen geltend gemacht und widersprechen diesen Plänen. Denn mit der genannten Bekanntmachung wird die Grundlage für die Abbindung des Oberlosaer Weges geschaffen«, so Oberbürgermeister Steffen Zenner. Die K7807 ist eine wichtige Verbindungsstraße in Ost-West-Richtung zwischen Plauen/Unterlosa - B 92 - Oberlosa - Obermarxgrün - Altmannsgrün - Droßdorf - S 315. Durch die Industrie- und Gewerbeansiedlungen in Oberlosa hat die Kreisstraße an Bedeutung zugenommen. Außerdem ist der Oberlosaer Weg zwischen Unterlosa und dem Knoten auf der B 92 der kürzeste Weg zur Autobahnanschlussstelle Plauen Süd. »Beim Oberlosaer Weg ist eine tatsächliche Verkehrsbedeutung vorhanden, weswegen eine Einziehung eines Abschnittes abzulehnen ist. Voraussetzungen für die Einziehung der Straße nach dem Sächsischen Straßengesetz sind somit nicht gegeben. Nach Paragraph 8 Sächsisches Straßengesetz könne eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straße nur eingezogen werden, wenn sie jede Verkehrsbedeutung verloren hat oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen. Beide Alternativen sind im vorliegenden Fall offensichtlich nicht erfüllt«, so Oberbürgermeister Steffen Zenner. Der von der Einziehung betroffene Teilabschnitt der K 7807 habe seine Verkehrsbedeutung nicht verloren. Er dient unvermindert dem Gemeinwohl und Gemeingebrauch.
Dies untermauern die Positionierung der Stadt, der Feuerwehr, des Rettungszweckverbands und der Oberlosaer Grundschule.
»Die Einziehung des Teilabschnitts K7807 würde zu erheblichen Einschränkungen der Lebensqualität und Sicherheit der Einwohner führen. Das kann die Stadt nicht verantworten«, so der OB.