Ehrenamtskarte beantragen
Allgemeine Informationen
Eine attraktive Möglichkeit der Wertschätzung für bürgerschaftliches Engagement ist seit vielen Jahren die Sächsische Ehrenamtskarte. Das Programm "Sächsische Ehrenamtskarte" ist ein Angebot an alle sächsischen Gemeinden sowie Vereine, Verbände und andere Träger des Engagements, das Ehrenamt der Bürgerinnen und Bürger zu würdigen. Zahlreiche Vergünstigungsanbieter beteiligen sich am Programm "Sächsische Ehrenamtskarte" und eröffnen den Inhabern der Karte verschiedene Vorteile, zum Beispiel beim Besuch von öffentlichen Einrichtungen wie Museen, Burgen, Schwimmbädern oder beim Nutzen von sonstigen Rabatten und Angeboten.
Die Sächsische Ehrenamtskarte gilt landesweit und grundsätzlich für einen Zeitraum von drei Jahren. Die 6. Auflage der Ehrenamtskarte gilt vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2027.
Bitte beachten Sie: Nicht alle Stadt- und Gemeindeverwaltungen in Sachsen nehmen die Anträge entgegen. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall direkt vor Ort.
Ansprechpunkt
- Stadt- oder Gemeindeverwaltung (bei Teilnahme am Programm), ansonsten
- Engagementsstiftung Sachsen
Weitere Informationen
- Sächsische Ehrenamtskarte - Bürgerschaftliches EngagementSächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
- Gemeinde- oder Stadtverwaltung (bei Teilnahme am Programm), ansonsten
- Engagementstiftung Sachsen
Voraussetzungen
Die "Sächsische Ehrenamtskarte" können alle ehrenamtlich Engagierten erhalten, die folgende Kriterien erfüllen:
- Sie haben Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ihr Engagement im Freistaat Sachsen,
- Sie sind mindestens 16 Jahre; in Ausnahmefällen mindestens 14 Jahre alt,
- Sie sind wöchentlich durchschnittlich drei Stunden oder jährlich mindestens 156 Stunden ehrenamtlich aktiv,
- Sie engagieren sich seit mindestens zwei Jahren ehrenamtlich,
- Sie leisten Ihr Engagement unentgeltlich oder eine Aufwandsentschädigung geht nicht über die Ehrenamtspauschale nach § 3 Nummer 26a Einkommenssteuergesetz hinaus.
Hinweis: Ausgebildete Jugendleiter können die Sächsische Ehrenamtskarte parallel zur Jugendleitercard erhalten.
Die Trägerorganisation, für die das ehrenamtliche Engagement erfolgt, bestätigt die Voraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte.
Trägerorganisationen können sein:
- als gemeinnützig anerkannte Vereine, Verbände und Stiftungen,
- Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie deren Untergliederungen
- Kirchgemeinden und Religionsgemeinschaften sowie
- Gemeinden, Gemeindeverbände und Städte
Verfahrensablauf
Die Sächsische Ehrenamtskarte beantragen Sie bitte schriftlich auf dem vorgesehenen Formular (siehe -> Formulare und weitere Angebote).
- Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.
- Lassen Sie die Voraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte von der Trägerorganisation bestätigen, für die Sie ehrenamtlich tätig sind.
- Reichen Sie den Antrag bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes ein.
Hinweis: Beteiligt sich Ihre Wohnsitzgemeinde nicht am Programm "Sächsische Ehrenamtskarte", senden Sie den bestätigten Antrag bitte per E-Mail direkt an die Engagementstiftung Sachsen.
Antragsformular (siehe -> Formulare und weitere Angebote)
Fristen
Gültigkeit: 01.01.2025 bis 31.12.2027
Kosten (Gebühren)
keine
Hinweise (Besonderheiten)
für Städte und Gemeinden:
--> Leitfadenzur Sächsischen Ehrenamtskarte, 1. Auflage
(nur für Städte und Gemeinden bestellbar!)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 25.06.2026