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E-Mobilität

Der Aufbau einer bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur ist eine grundlegende Voraussetzung für den Hochlauf der E-Mobilität. Deren Aufbau ist keine kommunale Aufgabe der Daseinsvorsorge, sondern liegt grundsätzlich in der Verantwortung der privaten Wirtschaft. Die Stadt Plauen ist dabei unterstützend und steuernd tätig, indem sie rechtliche Rahmenbedingungen nutzt, planerische und organisatorische Voraussetzungen schafft und private Betreiber beim Aufbau und Betrieb von Ladestationen im öffentlichen Raum unterstützt. Insbesondere stellt sie hierfür im Rahmen der Sondernutzung bedarfsgerecht Flächen im öffentlichen Raum zur Verfügung bzw. vermittelt Flächen von städtischen Partnern. Interessierte Ladepunktbetreiber können diese Flächen nutzen, um in öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur zu investieren.

Um die Auswahl von Flächen für Ladeinfrastruktur transparent und diskriminierungsfrei zu gestalten und das Genehmigungsverfahren zu strukturieren, hat die Stadt Plauen eine allgemein gültige Richtlinie entwickelt, die Schritte und die technischen wie rechtlichen Details für interessierte Ladepunktbetreiber vorgibt.

Für Betreiber von Ladeinfrastruktur

Die Stadt Plauen fördert die Elektromobilität, indem sie privaten Betreibern den Bau und Betrieb von Ladesäulen im öffentlichen Raum ermöglicht. Insbesondere stellt sie hierfür Flächen im Rahmen der Sondernutzung zur Verfügung.

Die Richtlinie zum Errichten von Elektroladeinfrastruktur im öffentlichen Raum in Plauen gibt dabei das erforderliche Verfahren für interessierte Ladepunktbetreiber vor.

Seit 2025 ist ausschließlich die Vergabe von vorausgewählten Standorten in Form von Standortbündeln vorgesehen. Die Bündel werden jährlich neu zusammengestellt. Es müssen alle Standorte eines Bündels umgesetzt werden.

Im Jahr 2026 werden folgende Standortbündel vergeben:

  • Standortbündel 1 (Grundstücke im Eigentum der Stadt Plauen):  
    • Freizeitanlage Syratal, Hainstraße 1
    • Rückertplatz, Gunoldstraße Ecke Seumestraße
    • Kemmlerschule, Fiedlerstraße 3
    • Festhalle, Äußere Reichenbacher Straße 4A
    • Schlossberg, Kaiserstraße 11
    • Weststraße Ecke Friedrich-Engels-Straße
  • Standortbündel 2 (Grundstücke im Eigentum der Wohnungsbaugesellschaft Plauen):
    • Tischendorfstraße 11
    • Bertolt-Brecht-Straße 1
    • Comeniusstraße 16
    • Karlstraße 36
    • Isidor-Goldberg-Straße 17
  • Standortbündel 3 (Grundstücke im Eigentum der Wohnungsbaugesellschaft Plauen):
    • Clara-Wieck-Straße 22
    • Dr.-Friedrich-Wolf-Straße 37
    • Dr.-Theodor-Brugsch-Straße 45
    • Friesenweg 167
    • Marie-Curie-Straße 23

Die Ladestation kann im Umkreis von bis zu 100 m um den jeweiligen Standort errichtet werden.

Alle Standorte sind außerdem im FlächenTOOL zu finden. Wenn Sie sich für die Errichtung von Ladeinfrastruktur an einem der oben genannten Standortbündel bewerben möchten, nutzen Sie bitte das untenstehende Anfrageformular.

Bitte lesen Sie vor Einreichung Ihrer Anfrage die „Informationen zur Antragstellung“.

Nach Eingang Ihrer Anfrage prüft die Stadt Plauen diese und informiert Sie über die weiteren Schritte. Der vorgesehene Ablauf kann der Richtlinie bzw. in Kurzform dem Fließschema entnommen werden.


Wichtige Unterlagen:

Richtlinie

Sondernutzungssatzung

Für Bürgerinnen und Bürger

Sie wissen, wo eine Ladestation im öffentlichen Raum gebraucht wird? Dann teilen Sie uns gern Ihren Standortwunsch mit! Auch bei weiteren Fragen und Anregungen zum Thema Elektromobilität steht Ihnen das Klimaschutzmanagement der Stadtverwaltung zur Verfügung.

Ideen und Fragen richten Sie bitte an klimaschutz@plauen.de.