Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 026 »Automobil- und Dienstleistungszentrum Müller, Plauen-Oberlosa« mit 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 031 »Industrie- Gewerbegebiet Plauen-Oberlosa Teil 2a«
Der Stadtrat der Stadt Plauen hat in seiner Sitzung am 12.03.2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 026 „Automobil- und Dienstleistungszentrum Müller, Plauen-Oberlosa“ mit 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 031„Industrie- und Gewerbegebiet Plauen-Oberlosa Teil 2a“ mit Datum vom 04.01.2024 als Satzung beschlossen.
Der Satzungsbeschluss wurde am 01.07.2024 ortsüblich bekannt gemacht.
Mit der Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 026 „Automobil- und Dienstleistungszentrum Müller, Plauen-Oberlosa“ mit 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 031„Industrie- und Gewerbegebiet Plauen-Oberlosa Teil 2a““ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 026
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Begründung mit Umweltbericht
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Zusammenfassende Erklärung
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Hinweis:
Die hier bereitgestellten Planungsunterlagen erscheinen teilweise in einer so genannten „Lesefassung für das Internet" und dienen der Information im Überblick. Sie ersetzen nicht die Unterlagen im Original, die im Rathaus der Stadt Plauen, Fachgebiet Stadtplanung vorliegen.