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Verfügungsfonds

Die Förderrichtlinie Städtebauliche Erneuerung (FRL StBauE) vom 07. März 2022 lässt im Rahmen des Bund-Länder-Programms der Städtebaulichen Erneuerung die Möglichkeit der Einrichtung eines Verfügungsfonds zu. Gefördert werden Vereine und Institutionen aber auch Einzelpersonen, die mit ihren Projekten einen Mehrwert im Stadtgebiet erzeugen. Ziel ist es, lokale Akteure sowie die Bewohner des Gebietes aktiv in den Stadterneuerungsprozess einzubinden.

Der Verfügungsfonds wird für Projekte und Maßnahmen im Stadtumbaugebiet Plauen Städtebaulicher Denkmalschutz "Plauener Mitte" und im Soziale Stadt Gebiet "Östliche Bahnhofsvorstadt" mit nachweisbarem Nutzen für das Quartier eingesetzt.

Nähere Informationen zu den Förderkriterien erhalten Sie im Merkblatt oder bei: