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Datum: 01.02.2018

13/2018 Öffentliche Bekanntmachung über abgegebene Fundsachen der Stadt Plauen im Monat Juli 2017

(Dokument 13.22.10/1-5-13)

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Eigentümer innerhalb dieser Zeit nicht, so hat der Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand.

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