2/2018 Öffentliche Bekanntmachung über abgegebene Fundsachen der Stadt Plauen im Monat Juni 2017
(Dokument 13.22.10/1-5-2)
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Eigentümer innerhalb dieser Zeit nicht, so hat der Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand...