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Datum: 02.05.2017

43/2017 Öffentliche Bekanntmachung über abgegebene Fundsachen der Stadt Plauen im Monat Oktober 2016

(Dokument 13.22.10/1-4-45)

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Eigentümer innerhalb dieser Zeit nicht, so hat der Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. ..

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