8/2015 Öffentliche Bekanntmachung über abgegebene Fundsachen
(Dokument 13.22.10/1-1-14)
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Eigentümer innerhalb dieser Zeit nicht, so hat der Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht vom Finder/in nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.Gegenstände folgender Kategorien wurden im Fundbüro im Monat April 2015 abgegeben.