6/2017 Öffentliche Bekanntmachung - Festsetzung der Grundsteuer in der Stadt Plauen für das Kalenderjahr 2017
(Dokument 13.22.10/1-4-5)
Für diejenigen Steuerschuldner, für die sich die Bemessungsgrundlage des Steuergegenstandes zur Grundsteuer seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert hat, wird die Grundsteuer für das Gebiet der Stadt Plauen vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Bestimmung durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I. S. 2794), für das Kalenderjahr 2017 in der gleichen Höhe und mit entsprechenden Fälligkeitsbestimmungen wie im Vorjahr festgesetzt.