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Datum: 01.02.2019

12/2019 Öffentliche Bekanntmachung - Festsetzung der Grundsteuer in der Stadt Plauen für das Kalenderjahr 2019

(Dokument 13.22.10/1-6-12)

Gegen diejenigen Steuerschuldner, für die sich die Grundsteuerbemessungsgrundlage seit der letzten Grundsteuerfestsetzung beziehungsweise Grundsteueranmeldung nicht geändert hat, wird hiermit die Grundsteuer für das Gebiet der Stadt Plauen vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Bestimmung durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I. S. 2794), für das Kalenderjahr 2019 in der gleichen Höhe und mit entsprechenden Fälligkeitsbestimmungen wie im Vorjahr festgesetzt.

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