273/2021 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Plauen über abgegebene Fundsachen im Monat April 2021
(Dokument 13.22.10/1-8-282)
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Eigentümer innerhalb dieser Zeit nicht, so hat der Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand.