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Datum: 01.11.2021

273/2021 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Plauen über abgegebene Fundsachen im Monat April 2021

(Dokument 13.22.10/1-8-282)

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Eigentümer innerhalb dieser Zeit nicht, so hat der Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand.

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