189/2019 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Plauen über abgegebene Fundsachen im Monat März 2019
(Dokument 13.22.10/1-6-189)
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Eigentümer innerhalb dieser Zeit nicht, so hat der Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand...