154/2021 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Plauen über abgegebene Fundsachen im Monat Novmeber 2020
(Dokument 13.22.10/1-8-162)
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Eigentümer innerhalb dieser Zeit nicht, so hat der Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht vom Finder/in nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen. Gegenstände folgender Kategorien wurden im Fundbüro im Monat November 2020 abgegeben.